Amazon ändert seine Geschäftsbedingungen für Händler auf seinen Marktplätzen
Auf Druck des Bundeskartellamts ändert Amazon seine Geschäftsbedingungen. Im Gegenzug stellt das Bundeskartellamt das Missbrauchsverfahren gegen Amazon ein (Beschluss vom 17.07.2019; Az.: B2 – 88/18).
Die von Amazon in Folge des Verfahrens angekündigten Änderungen der Geschäftsbedingungen dienen der Einhaltung europäischer Mindeststandards und bedeuten eine erhebliche Verbesserung für die Händler.
Das Bundeskartellamt hatte Ende des Jahres 2018 ein Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingeleitet. Gegenstand der Untersuchungen des Bundeskartellamts waren u.a. die intransparente Ausgestaltung der Geschäftsbedingungen, überraschende und nicht begründete Kündigungen und Sperrungen, die Behinderung der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen gegen Amazon, die Schlechterstellung von Händlern im Zusammenhang mit Kundenbewertungen, die umfassende Übertragung von Nutzungsrechten an Produktmaterial auf Amazon sowie die weitgehenden Haftungs- und Freistellungsregelungen zugunsten von Amazon.
Zu folgenden Änderungen hat Amazon sich verpflichtet:
- Amazon verzichtet in den für die europäischen Marktplätze und den Zahlungsverkehr geltenden Geschäftsbedingungen (Business Solutions Agreement und Amazon Payments Agreement) auf einen ausschließlichen Gerichtsstand in Luxemburg. Zukünftig besteht in Folge der Änderung die Möglichkeit, inländische Gerichte anzurufen. Dies erleichtert die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Amazon erheblich. Die Anwendbarkeit luxemburgischen Rechts bleibt dagegen bestehen. Für die Rechtswahl bestünden sachliche Gründe. Sie gewährleiste einheitliche rechtliche Bedingungen für alle europäischen Amazon-Marktplätze.
- Amazon haftet künftig auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für typische Schäden bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine Freistellungsverpflichtung der Händler gegenüber Amazon ergibt sich zukünftig nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte und nicht mehr bereits bei einer nur behaupteten Verletzung von geistigen Eigentumsrechten bzw. Vertragspflichten. Neu eingeführt werden Freistellungsverpflichtungen von Amazon zugunsten der Händler.
- Es gilt künftig eine Kündigungsfrist von 30 Tagen bei ordentlichen Kündigungen. Bei außerordentlichen Kündigungen besteht grundsätzlich eine Informations- und Begründungspflicht.
- Die umfangreiche Einräumung von Nutzungsrechten an dem von Händlern bereitzustellenden Produktmaterial wird klarer und enger gefasst. Die Rechteübertragung wird zeitlich und inhaltlich beschränkt.
- Die Verpflichtung, das hochwertigste Produktmaterial bereit zu stellen, das Händler in anderen Vertriebskanälen verwenden, entfällt. Händler werden damit frei, in eigenen Online-Shops oder anderen Vertriebskanälen weitergehende oder hochwertigere Produktmaterialien zu veröffentlichen.
- Händler, die „Fulfillment by Amazon (FBA)“ nutzen, können zukünftig die Rücksendung retournierter Produkte verlangen und innerhalb von 30 Tagen Widerspruch gegen die Erstattungsentscheidung von Amazon einlegen.
- Der Benachteiligung der Händler bei Käuferbewertungen will Amazon durch eine Öffnung des eigenen Bewertungsprogramms „Vine“ für Marktplatzhändler begegnen. Das Bewertungsprogramm „Early-Reviewer“ soll in Europa eingeführt werden. Über dieses Programm können Händler neue Produkte anmelden, für die Amazon Kunden im Anschluss an einen Kauf auffordert, gegen geringe Vergütung Rezensionen abzugeben.
- Die für Händler anwendbaren Geschäftsbedingungen sollen zukünftig besser auffindbar sein. Änderungen an den Bedingungen des Business Solutions Agreement und der Programme werden mit einer Frist von 15 Tagen angekündigt. Im deutschen Sprachraum soll bei der Kommunikation ein mit E-Mail-Kommunikation vergleichbarer Standard eingehalten werden.
Weitere Aspekte, z.B. Fragen zur Verwendung von Marktplatzdaten, zum Ranking und zur Buy-Box, sind Gegenstand von Untersuchungen der Europäischen Kommission und wurden vom Bundeskartellamt nicht beurteilt. Eine Entscheidung der Europäischen Kommission dazu steht noch aus
Haben Sie Fragen zu der Gestaltung Ihres Vertriebssystems, die Einbindung von Amazon in den Vertrieb oder möchten Sie Ansprüche gegen Amazon durchsetzen? Wir unterstützen Sie gerne.