München
Charlotte Werther, LL.M.
Geistiges Eigentum, Wettbewerbsrecht, IT-Recht
Environmental Social Governance (ESG)

T +49 (89) 290 50-241
F +49 (89) 290 50-290
E rehtrew.c@zirngi@bl.de
Sekretariat:
Betül Sari
b.sari@zirngibl.de
Rechtsanwältin / Counsel
FREMDSPRACHEN
Englisch
SPEZIALISIERUNG
Frau Werther berät Unternehmen im Wettbewerbsrecht (unlauterer Wettbewerb und Kartellrecht) und gewerblichen Rechtsschutz. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Frau Werther liegt im Bereich Kartellrecht. Sie begleitet Mandanten bei der Fusionskontrolle, im Bereich Vertriebskartellrecht sowie im Zusammenhang mit der Durchsetzung und Abwehr von Kartellschadensersatzansprüchen.
Ein weiterer Schwerpunkt von Frau Werther ist das Äußerungsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Veröffentlichungen im Internet.
STATIONEN
- Abitur in Bremen
- Studium in Hamburg und München
- Erstes Staatsexamen in München
- Referendariat am Oberlandesgericht München
- Zweites Staatsexamen in München
- Master of Laws (LL.M.) in Competition Law and Economics an der Brussels School of Competition, Belgien
- Zugelassen als Rechtsanwältin seit 2016
MITGLIEDSCHAFTEN
- Studienvereinigung Kartellrecht e.V.
- Anmeldung von Zusammenschlussvorhaben zur Fusionskontrolle
- Durchsetzung von Ansprüchen wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung
- Beratung bei und Gestaltung von selektiven Vertriebssystemen
- Geltendmachung und Abwehr von Kartellschadensersatzansprüchen
- Durchsetzung von äußerungsrechtlichen Ansprüchen
- Betreuung von Markenrechtsportfolios (Beratung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen)
- Beratung bei und Gestaltung von Lizenzverträgen im Marken-, Design- und Urheberrecht
- Geltendmachung und Abwehr von urheberrechtlichen Ansprüchen
- Die Bußgeldzumessung und das Kronzeugenprogramm: Frühzeitige Anzeige kann sich lohnen, 2021
- Der BGH hat entschieden, „Bestpreisklauseln“ sind unzulässig, 2021
- Die Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen vereinfachen: Pauschalierungsklausel für Schäden durch Kartellverstöße vereinbaren, 2021
- Die 10. GWB-Novelle – das GWB-Digitalisierungsgesetz tritt in Kraft, 2021
- Hotels und Unterkünfte können in Deutschland gegen Booking.com klagen – es kommt auf den Gegenstand des Verfahrens an, 2020
- Der Vertrieb von gebrauchter Ware ist eine ernsthafte Benutzung einer Marke – die Beweislast für die ernsthafte Benutzung trägt der Markeninhaber, 2020
- Amazon darf markenrechtsverletzende Ware für Dritte lagern, 2020
- Plattformbetreiber und Hosting-Anbieter müssen ohne gesonderte Beanstandung aktiv nach Beiträgen suchen, die zu rechtswidrigen Beiträgen wort- oder inhaltsgleich sind, 2019
- Das Löschen von Suchergebnissen bei Google und Co. – Der EuGH konkretisiert seine Rechtsprechung zum sog. „Recht auf Vergessenwerden“, 2019
- Amazon ändert seine Geschäftsbedingungen für Händler auf seinen Marktplätzen, 2019
- Das KG Berlin entscheidet über die Beweislastverteilung bei Markenrechtsverletzungen, 2019
- Das LKW-Kartell beschäftigt die Gerichte, 2019
- BGH stärkt Panoramafreiheit, 2017
- LG Hamburg bestätigt Rechtsprechung des EuGH zur Haftung für Urheberrechtsverletzung auf verlinkten Seiten, 2017
- Online-Händler haften für Werbung mit nicht (mehr) bestehender Hersteller-Preisempfehlung, 2017
- Anmerkung zu OLG München: Unberechtigter Insolvenzantrag verstößt gegen gesellschafterliche Treuepflicht, GWR 2015, 360
- Wirksamkeit einer Satzungsbestimmung zur zwangsweisen Einziehung von Geschäftsanteilen bei Erhebung einer Auflösungsklage, GWR 2015, 489