München
Sebastian Schneiker
Immobilien- und Baurecht
Environmental Social Governance (ESG)
T +49 (89) 290 50-267
F +49 (89) 290 50-290
E rekienhcs.s@zirngibl@.de
Sekretariat:
Jasmin Engler
j.engler@zirngibl.de
Rechtsanwalt / Counsel
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
SPEZIALISIERUNG
Herr Schneiker berät zu allen Fragen des Bau- und Architektenrechts. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung von privaten Auftraggebern und Unternehmen, wobei er aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung die Belange und Interessen auf beiden Seiten gut kennt. Er erstellt und verhandelt Bauverträge nach VOB/B oder BGB, Architekten- und Ingenieurverträge, Generalunternehmerverträge, Generalübernehmervertrage, GMP-Verträge oder Open-Book Verträge.
Eine besondere Expertise hat Herr Schneiker im Bereich Infrastruktur, Büro- und Hotelumbau sowie Aus- und Umbau im Einzelhandel. Daneben ist er auch mit der Beratung internationaler Investoren und Unternehmen sowie mit internationalen Bauverträgen (u. A. FIDIC) vertraut.
Herr Schneiker ist Prozessanwalt und vertritt die Interessen seiner Mandanten vor allen deutschen Gerichten.
STATIONEN
- Abitur in München
- Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig- Maximilians-Universität in München
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Ludwig- Maximilians- Universität in München
- Referendariat in München
- Rechtsanwalt bei Rembert Rechtsanwälte
- Rechtsanwalt/Senior Associate bei Eversheds Sutherland
- Rechtsanwalt/Counsel bei Zirngibl seit 2023
- Zugelassen als Rechtsanwalt seit 2014
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2019
Marktführender Onlineversandhändler beim Ausbau der eigenen Infrastruktur in Deutschland Soziales Netzwerkunternehmen bei Ausbau der Büroflächen in Deutschland Internationaler Investor bei Bürosanierung in München Jahrelange gerichtliche Vertretung eines marktführenden Unternehmens im Bereich der Technischen Ausrüstung Baubegleitende Beratung von Infrastrukturunternehmen bei Netzausbauprojekten
VERÖFFENTLICHUNGEN
- 09.2019: Implikationen des EuGH-Urteils zur HOAI
- IBR 2021,363: Bauzeitennachtrag wegen Planerverzugs bezahlt: Planer muss Schaden ersetzen!
- 01.2022: HOAI-Mindestsatzklagen nach Urteil des EuGH (doch) möglich