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Auf dem Weg zum Lieferkettengesetz / zum aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Wie kürzlich bekannt wurde, soll das seit längerer Zeit umstrittene Lieferkettengesetz noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden und ab Januar 2023 in Kraft treten. Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ soll die Verantwortlichkeit deutscher Unternehmen für die Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards in ihren internationalen Lieferketten regeln und erstmals entsprechende Sorgfaltspflichten einführen. Insoweit gehen die geplanten Vorschriften des aktuellen Referentenentwurfs für das Lieferkettengesetz über die bisherigen Berichtspflichten über Sozial- und Umweltbelange im Rahmen der nichtfinanziellen Erklärung nach § 289c HGB hinaus.

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