Vorsicht bei der Massenentlassungsanzeige!
Sind im Rahmen des Konsultationsverfahrens neben dem Betriebsrat weitere Arbeitnehmervertretungen zu beteiligen?
Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 11.07.2019 (Az. 21 Sa 2100/18) die betriebsbedingte Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers im Rahmen einer Massenentlassung in der Insolvenz (Air Berlin) unter anderem deshalb für unwirksam erklärt, weil der Arbeitgeber im Konsultationsverfahren zwar den Betriebsrat, nicht jedoch die Schwerbehindertenvertretung beteiligt hatte.
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