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Vorsicht bei der Massenentlassungsanzeige!

Sind im Rahmen des Konsultationsverfahrens neben dem Betriebsrat weitere Arbeitnehmervertretungen zu beteiligen?

Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 11.07.2019 (Az. 21 Sa 2100/18) die betriebsbedingte Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers im Rahmen einer Massenentlassung in der Insolvenz (Air Berlin) unter anderem deshalb für unwirksam erklärt, weil der Arbeitgeber im Konsultationsverfahren zwar den Betriebsrat, nicht jedoch die Schwerbehindertenvertretung beteiligt hatte.

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BGH: Leiharbeitnehmer sind für die Besetzung des Aufsichtsrats mitzuzählen

Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 20.08.2019 die Begründung eines Beschlusses vom 25.06.2019 veröffentlicht (Az. II ZB 21/18). Danach sind bei der Ermittlung des Schwellenwerts für einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat auch Leiharbeitnehmer mitzuzählen, wenn das Unternehmen solche dauerhaft einsetzt.

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