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BAG: Arbeitgeber darf auf Inhalte eines privat genutzten dienstlichen Endgeräts zugreifen

Insbesondere aufgrund der weitverbreiteten Tätigkeit vom Home-Office seit Ausbruch der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Probleme und Risiken (vgl. dazu auch https://zirngibl.de/auch-im-home-office-behalten-sie-die-kontrolle-ueber-daten-und-know-how/) möchten wir an dieser Stelle noch einmal auf das Urteil des BAG zum Zugriff auf Inhalte eines privat genutzten Endgeräts hinweisen (BAG, vom 31.01.2019 – 2 AZR 426/18). Danach ist der Arbeitgeber berechtigt, Dateien, die sich auf einem dienstlichen Endgerät befinden und nicht als „privat“ gekennzeichnet oder offenkundig privater Natur sind, einzusehen – auch wenn kein begründeter Verdacht einer Straftat oder schweren Pflichtverletzung im Raum steht.

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Wesentliche Neuerungen aus dem Sozialschutzpaket II

Nach dem kürzlich beschlossenen Gesetz zur weiteren Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie (Sozialschutzpaket II) sollen in den kommenden Monaten die Auswirkungen der Corona-Pandemie für Arbeitgeber und Arbeitnehmer weiter abgemildert werden. Das Sozialschutzpaket II beinhaltet im Wesentlichen folgende Maßnahmen:

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Aktuelle rechtliche Entwicklungen zur Absicherung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Coronavirus-Pandemie

In den vergangenen Woche wurden auf Bundesebene weitere Voraussetzungen zum Schutz und zur Absicherung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Coronavirus-Pandemie geschaffen. Die aktuellen Entwicklungen fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

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Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Der Bundestag hat am 25.03.2020 das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite verabschiedet. Neben der Schaffung einer weitreichenden Ermächtigungsbefugnis für das Bundesministerium für Gesundheit und Pflege im Falle des Eintretens einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, hat der Gesetzgeber die Entschädigungsansprüche des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zugunsten erwerbstätiger Sorgeberechtigter erweitert.

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Der gute Wille zählt – nicht immer! ArbG Siegburg: Missbrauch von Kundendaten stellt einen wichtigen Grund zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung dar

Ein IT-Mitarbeiter ist verpflichtet, sensible Kundendaten zu schützen und darf diese nicht zu anderen Zwecken missbrauchen, so das Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 15.01.2020 – 3 Ca 1793/19.

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BSG: Unfallversicherungsschutz gilt auch an einem „Probearbeitstag“ BSG, Urteil vom 20.08.2019 B 2 U 1 / 18 R

Gesetzliche Unfallversicherung als „Wie-Beschäftigter“ bei einem Probearbeitstag

In dem vom Bundessozialgericht (BSG) am 20.08.2019 entschiedenen Fall leistete der arbeitssuchende Kläger vereinbarungsgemäß einen Probearbeitstag bei einem Abfallentsorgungsunternehmen zum Zwecke des gegenseitigen Kennenlernens. Der Kläger sollte auf einem Lkw mitfahren und Abfälle einsammeln. Hierbei stürzte er vom Lkw und verletzte sich schwer. Der beklagte Unfallversicherungsträger lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls mangels Eingliederung des Klägers in den Betrieb und damit mangels Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses ab. Das BSG gab dem Unfallversicherungsträger insoweit Recht: ein eintägiges Probearbeiten begründet noch kein Beschäftigungsverhältnis mit gesetzlichem Unfallversicherungsschutz.

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BAG: DER BETRIEBSRAT ALS VERANTWORTLICHE STELLE IM SINNE DER DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG? BESCHLUSS VOM 09.04.2019 – 1 ABR 51/17

Ist der Betriebsrat eine selbstständige datenverarbeitende Stelle im Sinne der Datenschutzgrundverordnung? Nach bisher einhelliger Auffassung war diese Frage mit Nein zu beantworten.

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