Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz)
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 23.03.2020 einen (geänderten) Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Finanzierung der Krankenhäuser im Ausnahmezustand sichern soll. Der ursprünglich vom Bundesgesundheitsminister Spahn vorgelegte Gesetzesentwurf war auf deutliche Kritik der Krankenhäuser und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) gestoßen, weshalb er kurzfristig nachgebessert wurde. Zwischenzeitlich wurde das Gesetz vom Deutschen Bundestag sowie vom Bundesrat beschlossen und trat in weiten Teilen bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Patrick Görtz ist zu Gast bei der Bits & Prezels. Die in diesem Jahr virtuell stattfindene Gründermesse findet am 29.03.2020 von 10.00 Uhr – 14.00 Uhr statt. Herr Görtz berät nationale und internationale Unternehmen und Unternehmensgruppen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Auf dem virtuellen Podium wird er Ihre Fragen zur Kurzarbeit beantworten. https://www.bitsandpretzels.com/virtualfoundersbreakfast
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Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat sich in seiner Entscheidung vom 15.11.2019 (Az.: 9 Sa 99/18) unter anderem mit der Frage beschäftigt, ob und unter welchen Voraussetzungen die Krankenkasse eines Arbeitnehmers gegenüber dessen Arbeitgeber fristwahrend Entgeltfortzahlungsansprüche geltend machen kann.