FAQ zur Kurzarbeit
Grundsätzliches zur Kurzarbeit
- Was ist unter Kurzarbeit zu verstehen?
Unter Kurzarbeit ist eine vorübergehende Verkürzung der regulären Arbeitszeit für den gesamten Betrieb bzw. einzelne Bereiche aufgrund von Arbeitsausfalls zu verstehen.
Anordnung von Kurzarbeit
- Kann der Arbeitgeber Kurzarbeit einseitig anordnen? Unter welche Voraussetzungen?
Ein Recht des Arbeitgebers, einseitig Kurzarbeit anzuordnen, besteht nur dann, wenn eine entsprechende Befugnis
- im geltenden Tarifvertrag
- in einer Betriebsvereinbarung oder
- im Arbeitsvertrag
geregelt ist.
Weitere Informationen haben wir für Sie in u.a. Dokument erstellt: