ZL Aktuell Arbeitsrecht 04/2020
INHALT
- Neue Ausnahmen im Arbeitszeitrecht
- Neue Arbeitsschutzstandards
- Arbeiten im Home-Office | Checkliste
- Anhebung des Kurzarbeitergeldes | FAQ Kurzarbeit
- Tarifvertrag COVID im öffentlichen Dienst
- Webinar: ZL-Arbeitgeberfrühstück
Die COVID-19-Pandemie hat weiterhin erheblichen Einfluss auf den Arbeitsalltag. Daher sehen sich Gesetzgeber und Verwaltung veranlasst, die maßgeblichen arbeitsrechtlichen Vorgaben in sehr kurzen Abständen zu ändern und zu ergänzen. Im Folgenden fassen wir für Sie die aktuellen rechtlichen Entwicklungen sowie deren praktische Auswirkungen zusammen.
Über alle aktuellen und praxisrelevanten Entwicklungen und Änderungen halten wir Sie auf unserer Homepage (https://zirngibl.de/corona/) stets informiert, nicht nur im Arbeitsrecht.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute. Bleiben Sie gesund.
Neue Ausnahmen im Arbeitszeitrecht
Infolge der COVID-19-Pandemie hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 07.04.2020 eine Arbeitszeitverordnung erlassen, die – zunächst befristet bis zum 31.07.2020 – für Arbeitnehmer in systemrelevanten Bereichen u.a. eine Anhebung der täglichen Höchstarbeitszeit, eine Reduzierung der Ruhepausen sowie eine Ausnahmebeschäftigung an Sonn- und Feiertagen ermöglicht.
PRAXISHINWEIS:
Die Verordnung enthält rechtsverbindliche Vorgaben für die darin benannten systemrelevanten Bereiche. Der Arbeitgeber hat deren Einhaltung bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern sicherzustellen. Verstöße sind bußgeld- bzw. strafbewehrt. Die Mitbestimmungsrechte von Betriebs- bzw. Personalrat sind zu beachten.
Neue Arbeitsschutzstandards
Zugeschnitten auf die COVID-19-Pandemie hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 16.04.2020 außerdem konkrete und einheitliche Arbeitsschutzstandards veröffentlicht.
Zwar kommt diesen Schutzstandards keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit zu. Dennoch impliziert eine fehlerhafte bzw. unterlasse Umsetzung eine schuldhafte Verletzung des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern, dessen Sicherung dem Arbeitgeber bereits gemäß §§ 3 bis 5 Arbeitsschutzgesetz obliegt. Es drohen Schadensersatzpflichten und ggf. sogar Bußgelder und Strafen.
PRAXIS HINWEIS:
Arbeitgeber müssen die einheitlichen Arbeitsschutzstandards im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht für die Arbeitnehmer und der Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze berücksichtigen und gemeinsam mit Fachleuten für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt und der betrieblichen Interessenvertretung umsetzen.
Arbeiten im Home-Office | Checkliste
Aufgrund des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie erfolgte vielfach eine kurzfristige Umstellung auf eine Tätigkeit vom Home-Office aus. Nachdem die Kontrolle über Datenschutz, Know-How und Geheimhaltung, ebenso wie der Arbeitsschutz und der Schutz der IT auch im Home-Office gewährleistet werden muss, sollten die Rahmenbedingungen – soweit noch nicht geschehen – zur Beschäftigung im Home-Office geregelt werden.
PRAXISHINWEIS:
Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation sowie zur Vermeidung finanzieller Schäden, sollten auch bestehende Regelungen überprüft und ggfs. angepasst werden. Bei der Ausgestaltung von Home-Office–Regelungen ist der Betriebsrat zu beteiligen.
Behalten Sie den Überblick – mit unserer Checkliste Home-Office.
Anhebung des Kurzarbeitergeldes | FAQ Kurzarbeit
Am 22.04.2020 einigten sich die Koalitionspartner u.a. auf eine stufenweise Anhebung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 80 % bzw. 87 % des pauschalierten Netto-Entgelts. Die Anhebung ist befristet bis zum 31.12.2020.
Trotz der vereinzelt bereits erfolgten Lockerung der Beschränkungen des öffentlichen (Wirtschafts-)Lebens sind Unternehmen vielfach weiterhin auf Kurzarbeit angewiesen. Als FAQ haben wir Ihnen einen Überblick über die geltenden Regelungen zusammengestellt.
PRAXISHINWEIS:
Die richtige Anzeige von konjunkturbedingtem Arbeitsausfall und die zutreffende Antragstellung sind zentral für eine erfolgreiche Gewährung von Kurzarbeitergeld. Soweit noch nicht geschehen, unterstützen wir Sie hierzu jederzeit gerne. Sprechen Sie uns an.
Tarifvertrag COVID im öffentlichen Dienst
Die Tarifpartner des öffentlichen Dienstes einigten sich über den Abschluss eines Tarifvertrags zur Regelung von Kurzarbeit (TV COVID). Hintergrund ist die Absicherung und Ermöglichung von Kurzarbeit in den Einrichtungen des öffentlichen Dienstes, etwa in Theatern, Museen, Kultur- und Sporteinrichtungen oder auch Schulen.
Soweit die Voraussetzungen für die Einführung von Kurzarbeit vorliegen, kann die Arbeitszeit für bis zu neun Monate auf bis zu null Stunden reduziert werden.
Beschäftigte erhalten bis einschließlich der EG 10 ihr bisheriges Nettoentgelt unter Berücksichtigung des Kurzarbeitergeldes zu 95 % ausgeglichen. Ab der EG 11 reduziert sich der Ausgleich auf insgesamt 90 % des bisherigen Nettoentgelts.
Zudem wurde ein Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen für die Zeit der Kurzarbeit sowie für weitere drei Monate danach vereinbart.
Der Tarifvertrag ist zum 01.04.2020 in Kraft getreten und gilt bis zum 31.12.2020.
Webinar: ZL-Arbeitgeberfrühstück
Donnerstag, 14.05.2020, 09:00 Uhr
Früh und aktuell – in diesem Sinne möchten wir gemeinsam mit Ihnen in den Tag starten und Sie herzlich zu unserem virtuellen Arbeitgeberfrühstück einladen.
Unsere Referenten bringen Sie mit ihren Impulsvorträgen in ca. 75 Minuten auf den aktuellen Stand der arbeitsrechtlichen Entwicklung, u.a. zu diesen Themen:
- Kurzarbeit im betrieblichen Alltag
- Update zur Urlaubsberechnung im „Normalbetrieb“ und in der Kurzarbeit
- Überblick zu den seit dem 01.01.2020 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen (insbes. Fachkräfteeinwanderungsgesetz, elektronische AU, Einführung der Textform als Antwort auf Teilzeitwunsch)
- Aktuelles aus dem Arbeitszeitrecht
- Beschlussfassung des BR durch Video-/Telefonkonferenz
Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt. Wir bitten Sie daher um rechtzeitige Rückmeldung über folgenden Link: https://www.edudip.com/de/webinar/29-arbeitgeberforum-update-arbeitsrecht/168170.