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ZL Aktuell Arbeitsrecht 04/2020

INHALT

  • Neue Ausnahmen im Arbeitszeitrecht
  • Neue Arbeitsschutzstandards
  • Arbeiten im Home-Office | Checkliste
  • Anhebung des Kurzarbeitergel­des | FAQ Kurzarbeit
  • Tarifvertrag COVID im öffentlichen Dienst
  • Webinar: ZL-Arbeitgeberfrühstück

Die COVID-19-Pandemie hat weiterhin erheblichen Einfluss auf den Arbeitsall­tag. Daher sehen sich Gesetzgeber und Verwaltung veranlasst, die maßgebli­chen arbeitsrechtlichen Vorgaben in sehr kurzen Abständen zu ändern und zu ergänzen. Im Folgenden fassen wir für Sie die aktuellen rechtlichen Entwick­lungen sowie deren praktische Auswir­kungen zusammen.

Über alle aktuellen und praxisrelevanten Entwicklungen und Änderungen halten wir Sie auf unserer Homepage (https://zirngibl.de/corona/) stets infor­miert, nicht nur im Arbeitsrecht.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute. Bleiben Sie gesund.

Neue Ausnahmen im Ar­beitszeitrecht

Infolge der COVID-19-Pandemie hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 07.04.2020 eine Arbeits­zeitverordnung erlassen, die – zunächst befristet bis zum 31.07.2020 – für Ar­beitnehmer in systemrelevanten Bereichen u.a. eine Anhebung der täglichen Höchstarbeitszeit, eine Reduzierung der Ruhepausen sowie eine Ausnahmebe­schäftigung an Sonn- und Feiertagen ermöglicht.

PRAXISHINWEIS:

Die Verordnung enthält rechtsverbindli­che Vorgaben für die darin benannten systemrelevanten Bereiche. Der Arbeit­geber hat deren Einhaltung bei der Be­schäftigung von Arbeitnehmern sicher­zustellen. Verstöße sind bußgeld- bzw. strafbewehrt. Die Mitbestimmungsrechte von Betriebs- bzw. Personalrat sind zu beachten.

Neue Arbeitsschutzstan­dards

Zugeschnitten auf die COVID-19-Pandemie hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 16.04.2020 außerdem konkrete und einheitliche Arbeitsschutzstandards veröffentlicht.

Zwar kommt diesen Schutzstandards keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit zu. Dennoch impliziert eine fehlerhafte bzw. unterlasse Umsetzung eine schuldhafte Verletzung des Gesund­heitsschutzes von Arbeitnehmern, des­sen Sicherung dem Arbeitgeber bereits gemäß §§ 3 bis 5 Arbeitsschutzgesetz obliegt. Es drohen Schadensersatz­pflichten und ggf. sogar Bußgelder und Strafen.

PRAXIS HINWEIS:

Arbeitgeber müssen die einheitlichen Arbeitsschutzstandards im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht für die Arbeitnehmer und der Gefährdungsbeurteilung der Arbeits­plätze berücksichtigen und gemeinsam mit Fachleuten für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt und der betrieblichen Inte­ressenvertretung umsetzen.

Arbeiten im Home-Office | Checkliste

Aufgrund des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie erfolgte vielfach eine kurzfristige Umstellung auf eine Tätig­keit vom Home-Office aus. Nachdem die Kontrolle über Datenschutz, Know-How und Geheimhaltung, ebenso wie der Arbeitsschutz und der Schutz der IT auch im Home-Office gewährleistet werden muss, sollten die Rahmenbe­dingungen – soweit noch nicht gesche­hen – zur Beschäftigung im Home-Office geregelt werden.

PRAXISHINWEIS:

Vor dem Hintergrund der aktuellen Situa­tion sowie zur Vermeidung finanzieller Schäden, sollten auch bestehende Re­gelungen überprüft und ggfs. angepasst werden. Bei der Ausgestaltung von Home-Office–Regelungen ist der Betriebsrat zu beteiligen.

Behalten Sie den Überblick – mit unserer Checkliste Home-Office.

Anhebung des Kurzarbeiter­geldes | FAQ Kurzarbeit

Am 22.04.2020 einigten sich die Koaliti­onspartner u.a. auf eine stufenweise Anhebung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 80 % bzw. 87 % des pauschalier­ten Netto-Entgelts. Die Anhebung ist befristet bis zum 31.12.2020.

Trotz der vereinzelt bereits erfolgten Lockerung der Beschränkungen des öffentlichen (Wirtschafts-)Lebens sind Unternehmen vielfach weiterhin auf Kurzarbeit angewiesen. Als FAQ haben wir Ihnen einen Überblick über die gel­tenden Regelungen zusammengestellt.

PRAXISHINWEIS:

Die richtige Anzeige von konjunkturbe­dingtem Arbeitsausfall und die zutreffen­de Antragstellung sind zentral für eine erfolgreiche Gewährung von Kurzarbei­tergeld. Soweit noch nicht geschehen, unterstützen wir Sie hierzu jederzeit gerne. Sprechen Sie uns an.

Tarifvertrag COVID im öf­fentlichen Dienst

Die Tarifpartner des öffentlichen Diens­tes einigten sich über den Abschluss eines Tarifvertrags zur Regelung von Kurzarbeit (TV COVID). Hintergrund ist die Absicherung und Ermöglichung von Kurzarbeit in den Einrichtungen des öffentlichen Dienstes, etwa in Theatern, Museen, Kultur- und Sporteinrichtungen oder auch Schulen.

Soweit die Voraussetzungen für die Einführung von Kurzarbeit vorliegen, kann die Arbeitszeit für bis zu neun Monate auf bis zu null Stunden reduziert werden.

Beschäftigte erhalten bis einschließlich der EG 10 ihr bisheriges Nettoentgelt unter Berücksichtigung des Kurzarbei­tergeldes zu 95 % ausgeglichen. Ab der EG 11 reduziert sich der Ausgleich auf insgesamt 90 % des bisherigen Netto­entgelts.

Zudem wurde ein Ausschluss von be­triebsbedingten Kündigungen für die Zeit der Kurzarbeit sowie für weitere drei Monate danach vereinbart.

Der Tarifvertrag ist zum 01.04.2020 in Kraft getreten und gilt bis zum 31.12.2020.

Webinar: ZL-Arbeitgeberfrühstück

Donnerstag, 14.05.2020, 09:00 Uhr

Früh und aktuell – in diesem Sinne möchten wir gemeinsam mit Ihnen in den Tag starten und Sie herzlich zu unserem virtuellen Arbeitgeberfrühstück einladen.

Unsere Referenten bringen Sie mit ihren Impulsvorträgen in ca. 75 Minuten auf den aktuellen Stand der arbeitsrechtli­chen Entwicklung, u.a. zu diesen The­men:

  • Kurzarbeit im betrieblichen Alltag
  • Update zur Urlaubsberechnung im „Normalbetrieb“ und in der Kurz­arbeit
  • Überblick zu den seit dem 01.01.2020 in Kraft getretenen Ge­setzesänderungen (insbes. Fach­kräfteeinwanderungsgesetz, elekt­ronische AU, Einführung der Text­form als Antwort auf Teilzeit­wunsch)
  • Aktuelles aus dem Arbeitszeitrecht
  • Beschlussfassung des BR durch Vi­deo-/Telefonkonferenz

Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt. Wir bitten Sie daher um rechtzeitige Rück­meldung über folgenden Link: https://www.edudip.com/de/webinar/29-arbeitgeberforum-update-arbeitsrecht/168170.

ZL Aktuell

ZL Aktuell Arbeitsrecht 04/2020

INHALT

  • Neue Ausnahmen im Arbeitszeitrecht
  • Neue Arbeitsschutzstandards
  • Arbeiten im Home-Office | Checkliste
  • Anhebung des Kurzarbeitergel­des | FAQ Kurzarbeit
  • Tarifvertrag COVID im öffentlichen Dienst
  • Webinar: ZL-Arbeitgeberfrühstück

Die COVID-19-Pandemie hat weiterhin erheblichen Einfluss auf den Arbeitsall­tag. Daher sehen sich Gesetzgeber und Verwaltung veranlasst, die maßgebli­chen arbeitsrechtlichen Vorgaben in sehr kurzen Abständen zu ändern und zu ergänzen. Im Folgenden fassen wir für Sie die aktuellen rechtlichen Entwick­lungen sowie deren praktische Auswir­kungen zusammen.

Über alle aktuellen und praxisrelevanten Entwicklungen und Änderungen halten wir Sie auf unserer Homepage (https://zirngibl.de/corona/) stets infor­miert, nicht nur im Arbeitsrecht.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute. Bleiben Sie gesund.

Neue Ausnahmen im Ar­beitszeitrecht

Infolge der COVID-19-Pandemie hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 07.04.2020 eine Arbeits­zeitverordnung erlassen, die – zunächst befristet bis zum 31.07.2020 – für Ar­beitnehmer in systemrelevanten Bereichen u.a. eine Anhebung der täglichen Höchstarbeitszeit, eine Reduzierung der Ruhepausen sowie eine Ausnahmebe­schäftigung an Sonn- und Feiertagen ermöglicht.

PRAXISHINWEIS:

Die Verordnung enthält rechtsverbindli­che Vorgaben für die darin benannten systemrelevanten Bereiche. Der Arbeit­geber hat deren Einhaltung bei der Be­schäftigung von Arbeitnehmern sicher­zustellen. Verstöße sind bußgeld- bzw. strafbewehrt. Die Mitbestimmungsrechte von Betriebs- bzw. Personalrat sind zu beachten.

Neue Arbeitsschutzstan­dards

Zugeschnitten auf die COVID-19-Pandemie hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 16.04.2020 außerdem konkrete und einheitliche Arbeitsschutzstandards veröffentlicht.

Zwar kommt diesen Schutzstandards keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit zu. Dennoch impliziert eine fehlerhafte bzw. unterlasse Umsetzung eine schuldhafte Verletzung des Gesund­heitsschutzes von Arbeitnehmern, des­sen Sicherung dem Arbeitgeber bereits gemäß §§ 3 bis 5 Arbeitsschutzgesetz obliegt. Es drohen Schadensersatz­pflichten und ggf. sogar Bußgelder und Strafen.

PRAXIS HINWEIS:

Arbeitgeber müssen die einheitlichen Arbeitsschutzstandards im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht für die Arbeitnehmer und der Gefährdungsbeurteilung der Arbeits­plätze berücksichtigen und gemeinsam mit Fachleuten für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt und der betrieblichen Inte­ressenvertretung umsetzen.

Arbeiten im Home-Office | Checkliste

Aufgrund des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie erfolgte vielfach eine kurzfristige Umstellung auf eine Tätig­keit vom Home-Office aus. Nachdem die Kontrolle über Datenschutz, Know-How und Geheimhaltung, ebenso wie der Arbeitsschutz und der Schutz der IT auch im Home-Office gewährleistet werden muss, sollten die Rahmenbe­dingungen – soweit noch nicht gesche­hen – zur Beschäftigung im Home-Office geregelt werden.

PRAXISHINWEIS:

Vor dem Hintergrund der aktuellen Situa­tion sowie zur Vermeidung finanzieller Schäden, sollten auch bestehende Re­gelungen überprüft und ggfs. angepasst werden. Bei der Ausgestaltung von Home-Office–Regelungen ist der Betriebsrat zu beteiligen.

Behalten Sie den Überblick – mit unserer Checkliste Home-Office.

Anhebung des Kurzarbeiter­geldes | FAQ Kurzarbeit

Am 22.04.2020 einigten sich die Koaliti­onspartner u.a. auf eine stufenweise Anhebung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 80 % bzw. 87 % des pauschalier­ten Netto-Entgelts. Die Anhebung ist befristet bis zum 31.12.2020.

Trotz der vereinzelt bereits erfolgten Lockerung der Beschränkungen des öffentlichen (Wirtschafts-)Lebens sind Unternehmen vielfach weiterhin auf Kurzarbeit angewiesen. Als FAQ haben wir Ihnen einen Überblick über die gel­tenden Regelungen zusammengestellt.

PRAXISHINWEIS:

Die richtige Anzeige von konjunkturbe­dingtem Arbeitsausfall und die zutreffen­de Antragstellung sind zentral für eine erfolgreiche Gewährung von Kurzarbei­tergeld. Soweit noch nicht geschehen, unterstützen wir Sie hierzu jederzeit gerne. Sprechen Sie uns an.

Tarifvertrag COVID im öf­fentlichen Dienst

Die Tarifpartner des öffentlichen Diens­tes einigten sich über den Abschluss eines Tarifvertrags zur Regelung von Kurzarbeit (TV COVID). Hintergrund ist die Absicherung und Ermöglichung von Kurzarbeit in den Einrichtungen des öffentlichen Dienstes, etwa in Theatern, Museen, Kultur- und Sporteinrichtungen oder auch Schulen.

Soweit die Voraussetzungen für die Einführung von Kurzarbeit vorliegen, kann die Arbeitszeit für bis zu neun Monate auf bis zu null Stunden reduziert werden.

Beschäftigte erhalten bis einschließlich der EG 10 ihr bisheriges Nettoentgelt unter Berücksichtigung des Kurzarbei­tergeldes zu 95 % ausgeglichen. Ab der EG 11 reduziert sich der Ausgleich auf insgesamt 90 % des bisherigen Netto­entgelts.

Zudem wurde ein Ausschluss von be­triebsbedingten Kündigungen für die Zeit der Kurzarbeit sowie für weitere drei Monate danach vereinbart.

Der Tarifvertrag ist zum 01.04.2020 in Kraft getreten und gilt bis zum 31.12.2020.

Webinar: ZL-Arbeitgeberfrühstück

Donnerstag, 14.05.2020, 09:00 Uhr

Früh und aktuell – in diesem Sinne möchten wir gemeinsam mit Ihnen in den Tag starten und Sie herzlich zu unserem virtuellen Arbeitgeberfrühstück einladen.

Unsere Referenten bringen Sie mit ihren Impulsvorträgen in ca. 75 Minuten auf den aktuellen Stand der arbeitsrechtli­chen Entwicklung, u.a. zu diesen The­men:

  • Kurzarbeit im betrieblichen Alltag
  • Update zur Urlaubsberechnung im „Normalbetrieb“ und in der Kurz­arbeit
  • Überblick zu den seit dem 01.01.2020 in Kraft getretenen Ge­setzesänderungen (insbes. Fach­kräfteeinwanderungsgesetz, elekt­ronische AU, Einführung der Text­form als Antwort auf Teilzeit­wunsch)
  • Aktuelles aus dem Arbeitszeitrecht
  • Beschlussfassung des BR durch Vi­deo-/Telefonkonferenz

Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt. Wir bitten Sie daher um rechtzeitige Rück­meldung über folgenden Link: https://www.edudip.com/de/webinar/29-arbeitgeberforum-update-arbeitsrecht/168170.