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Arbeitnehmer dürfen Zeiterfassung per Fingerabdruck verweigern

Arbeitnehmer dürfen die Verwendung eines elektronischen Zeiterfassungssystems, das mit einem Fingerabdruck-Scanner bedient wird, verweigern, wenn eine Nutzung nicht erforderlich ist, z.B. zur Missbrauchsprävention bei der Zeiterfassung – so das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg v. 04.06.2020 – 10 Sa 2130/19.

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