BAG: Wirksamkeit von Ausschlussfristen in Altverträgen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in seinem Urteil vom 24.09.2019 mit den Anforderungen an die Wirksamkeit von Ausschlussfristenregelungen in sog. Altverträgen auseinandergesetzt, die vor dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am01.01.2002 geschlossen wurden.
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