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ENTWURF des Baulandmobilisierungsgesetz 2020 – Umwandlungsverbot und andere Neuerungen

I. Einführung

Seit dem 11.06.2020 liegt der Referentenentwurf zu einem Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) vor. Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Vereinbarung der Fraktionen der CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag vom 12.03.2018, wonach die Gemeinden bei der Baulandaktivierung und der Sicherung bezahlbaren Wohnraums unterstützt werden sollen. Besonders in der Projektentwicklung im Bestand sind zudem neue Genehmigungspflichten und Vorkaufsrechte zu beachten.

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