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FAQ zur Kurzarbeit

Grundsätzliches zur Kurzarbeit

  1. Was ist unter Kurzarbeit zu verstehen?

Unter Kurzarbeit ist eine vorübergehende Verkürzung der regulären Arbeitszeit für den gesamten Betrieb bzw. einzelne Bereiche aufgrund von Arbeitsausfalls zu verstehen.

Anordnung von Kurzarbeit

  • Kann der Arbeitgeber Kurzarbeit einseitig anordnen? Unter welche Voraussetzungen?

Ein Recht des Arbeitgebers, einseitig Kurzarbeit anzuordnen, besteht nur dann, wenn eine entsprechende Befugnis

  • im geltenden Tarifvertrag
  • in einer Betriebsvereinbarung oder
  • im Arbeitsvertrag

geregelt ist.

Weitere Informationen haben wir für Sie in u.a. Dokument erstellt: