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ZL Aktuell

CORONA-Spezial-Webinar: Arbeitsrecht & gesetzlich geförderte Mitarbeitergesundheit

Die Mittelstandsgemeinschaft lädt am Donnerstag, 26.03.2020 um 10:30 Uhr gemeinsam mit Dr. Lorenz Mitterer, Fachanwalt für Arbeitsrecht von der ZIRNGIBL Rechtsanwälte Partnerschaft mbB zum Webinar mit folgenden, aktuellen Themen.

Das Webinar soll Ihnen für Ihr Unternehmen aufzeigen:

  • Welche News gibt es aktuell im Arbeitsrecht?
  • Was muss ich bei der Kurzarbeit und weiteren Rechtsthemen beachten?
  • Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die Fairlohnung gesetzliche Förderungen digitalisiert abzurufen, um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu fördern?

Bei Interesse können Sie sich gerne hier anmelden.

Checkliste / Regelungsbedarf zum Home-Office

Risiken / Handlungsbedarf

In vielen Unternehmen wurden seit Ausbruch der Corona-Pandemie kurzfristig Notbesetzungen eingerichtet und Arbeitnehmer ins Home-Office geschickt, um den Schutz der Gesundheit von Belegschaft, Kunden und Dienstleistern zu gewährleisten. Diese kurzfristigen Maßnahmen sind richtig und wichtig.

Gleichwohl ergeben sich bei der Einführung von Home-Office eine Vielzahl rechtlicher Probleme und Risiken, die zeitnah geklärt und minimiert werden sollten. Dies ist nicht nur im Interesse des Unternehmens, sondern gerade auch von Bedeutung für die verantwortlich handelnden Personen. Die wesentlichsten Themen und Risiken sind u.a. in diesem Anhang für Sie aufgeführt:

FAQ zur Kurzarbeit

Grundsätzliches zur Kurzarbeit

  1. Was ist unter Kurzarbeit zu verstehen?

Unter Kurzarbeit ist eine vorübergehende Verkürzung der regulären Arbeitszeit für den gesamten Betrieb bzw. einzelne Bereiche aufgrund von Arbeitsausfalls zu verstehen.

Anordnung von Kurzarbeit

  • Kann der Arbeitgeber Kurzarbeit einseitig anordnen? Unter welche Voraussetzungen?

Ein Recht des Arbeitgebers, einseitig Kurzarbeit anzuordnen, besteht nur dann, wenn eine entsprechende Befugnis

  • im geltenden Tarifvertrag
  • in einer Betriebsvereinbarung oder
  • im Arbeitsvertrag

geregelt ist.

Weitere Informationen haben wir für Sie in u.a. Dokument erstellt:

Das Coronavirus infiziert die Baubranche

I. EINFÜHRUNG

Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 wurde am 11.03.2020 von der WHO offiziell zu einer Pandemie erklärt. Der Kampf gegen die Ausweitung des Virus und die Gesundheit der Betroffenen stehen derzeit im Vordergrund. Immerhin sieht das Robert Koch-Institut die Gefährdung der Gesundheit für die Bevölkerung in Deutschland weiterhin insgesamt als mäßig an.

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Sonderausgabe Coronavirus

Der Coronavirus breitet sich weiter aus:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat den Ausbruch des Virus zwischenzeitlich zur Pandemie erklärt. Unter Pandemie ist ein örtlich nicht beschränkter Krankheitsausbruch zu verstehen, der in der Lage ist, schwere Erkrankungen hervorzurufen und sich auf einfachem Wege von Mensch zu Mensch zu verbreiten. Dementspre­chend haben Bayern und das Saarland in der Nacht auf den 13.03.2020 die Schließung sämtlicher Schulen und Kindertagesstätten ab Montag, den 16.03.2020, bis zum Beginn der Osterfe­rien am 04.04.2020 beschlossen. Es ist zu erwarten, dass die übrigen Bundes­länder diesem Beispiel folgen werden. Ferner wurden fast sämtliche Großver­anstaltungen abgesagt. Infizierte Mitar­beiter bzw. solche, bei denen ein kon­kreter Verdacht auf Infizierung mit dem Coronavirus besteht, befinden sich aufgrund behördlicher Anordnung in Quarantäne.

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Der Coronavirus und das Arbeitsrecht

Aktuell ist auch in Deutschland eine erhebliche Ausbreitung der Atemweg-serkrankung COVID-19 festzustellen, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus) ausgelöst wird. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte bereits am 30. Januar 2020 den Gesubdheitsnotstand ausgerufen. Nach Einschätzung der WHO handelt es sich bei dem Coronavirus also um ein außergewöhnliches Ereignis, das ernsthaft, plötzlich, ungewöhnlich oder unerwartet ist, die Gesundheit von Menschen auch über Staatsgrenzen hinweg gefährdet und eine prompte internationale Reaktion erfordert.

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