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Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen

Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz)

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 23.03.2020 einen (geänderten) Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Finanzierung der Krankenhäuser im Ausnahmezustand sichern soll. Der ursprünglich vom Bundesgesundheitsminister Spahn vorgelegte Gesetzesentwurf war auf deutliche Kritik der Krankenhäuser und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) gestoßen, weshalb er kurzfristig nachgebessert wurde. Zwischenzeitlich wurde das Gesetz vom Deutschen Bundestag sowie vom Bundesrat beschlossen und trat in weiten Teilen bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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FAQ zum Kartellrecht – Dürfen sich Unternehmen jetzt austauschen und koordinieren?

1.         Wird das Kartellrecht aufgrund der Covid19 Pandemie gelockert?

Eine Lockerung des Kartellrechts ist zu erwarten. Dafür hat sich jedenfalls das Bundeskartellamt ausgesprochen. Die Politik strebt wohl ebenfalls an, Kooperationen, z.B. von Handelsketten, zu ermöglichen. Der Austausch, die Abstimmung oder eine Koordinierung zwischen Unternehmen können also erlaubt sein.

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