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Das Aus für den gelben Zettel ist beschlossene Sache! – Ab dem 01.01.2022 kommt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die Digitalisierung schreitet auch im Arbeitsrecht voran. Ob mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) aber tatsächlich auch das angestrebte Ziel einer Entbürokratisierung und damit auch einer Entlastung der Arbeitgeber einhergeht, bleibt abzuwarten.   

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