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Der gute Wille zählt – nicht immer! ArbG Siegburg: Missbrauch von Kundendaten stellt einen wichtigen Grund zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung dar

Ein IT-Mitarbeiter ist verpflichtet, sensible Kundendaten zu schützen und darf diese nicht zu anderen Zwecken missbrauchen, so das Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 15.01.2020 – 3 Ca 1793/19.

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