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Keine Erstattung der Grunderwerbsteuer trotz Rücktritt vom Bauträgerkaufvertrag – drohende Doppelbelastung mit Grunderwerbsteuer

Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 19.02.2020 (Az. II R/18) entschieden, dass eine Rückabwicklung eines Bauträgerkaufvertrages nicht automatisch zu einer Rückerstattung der Grunderwerbsteuer nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG führt, wenn kein durchsetzbares vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.

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