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Referentenentwurf der Bundesregierung: Wie wird die neue HOAI aussehen?

Der EuGH hat letztes Jahr entschieden, dass die Höchst- und Mindestsatzregelungen der HOAI mit europäischem Recht unvereinbar sind. Während der EuGH nach entsprechender Vorlage durch den BGH (vgl. hierzu unseren Blogbeitrag https://zirngibl.de/bgh-legt-streit-um-mindestsaetze-dem-eugh-vor/ vom 14.05.2020) nunmehr auch darüber zu befinden hat, ob die Mindest- und Höchstsätze auf bereits bestehende Verträge weiterhin anzuwenden sind, schreitet der nationale Gesetzgebungsprozess voran, um die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) an die europarechtlichen Vorgaben anzupassen. Zentrale Erkenntnis ist hierbei zunächst, dass die HOAI als Regelungswerk grundsätzlich erhalten werden soll.

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