1. Was gilt hinsichtlich der Gewährung von Urlaub während angeordneter Kurzarbeit?
1.1. Urlaub während der Kurzarbeit möglich, dann kein KUG
Nach Ansicht des BAG wird genehmigtem Urlaub durch nachträgliche Einführung von Kurzarbeit arbeitsrechtlich die Grundlage entzogen. Die Arbeitnehmer bekommen in dem Fall den Urlaub als Schadensersatz „zurück“.
Da die Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie weiterhin nur in kleinen Schritten gelockert werden, haben die Koalitionspartner am 22.04.2020 einige neue Maßnahmen zur Abmilderung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise beschlossen. Dazu gehört insbesondere auch eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab einer bestimmten Bezugsdauer. Hinsichtlich der ersten drei Monate der Kurzarbeit bleibt es unverändert bei den bisherigen Kurzarbeitergeld-Sätzen. Die Erhöhung setzt ab dem 4. Monat des Bezugs von Kurzarbeitergeld an und setzt voraus, dass mindestens 50% der regulären Arbeitszeit ausfällt. In diesem Fall erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 70% (bzw. 77% bei Arbeitnehmern mit Kind) der Nettoentgeltdifferenz, also dem Unterschiedsbetrag zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Sollentgelt (vertragsgemäße Vergütung ohne Kurzarbeit) und dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Istentgelt (infolge der Kurzarbeit reduzierte Vergütung). Ab dem 7. Monat des Bezugs von Kurzarbeitergeld erhöht sich dieses sodann auf 80% (bzw. 87% bei Arbeitnehmern mit Kind) der Nettoentgeltdifferenz. Eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes wird nach derzeitigem Stand längstens bis zum 31.12.2020 gewährt.
Patrick Görtz ist zu Gast bei der Bits & Prezels. Die in diesem Jahr virtuell stattfindene Gründermesse findet am 29.03.2020 von 10.00 Uhr – 14.00 Uhr statt. Herr Görtz berät nationale und internationale Unternehmen und Unternehmensgruppen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Auf dem virtuellen Podium wird er Ihre Fragen zur Kurzarbeit beantworten. https://www.bitsandpretzels.com/virtualfoundersbreakfast
Bei Interesse können Sie sich hier zur virtuellen Bits & Prezels anmelden.
Die Mittelstandsgemeinschaft lädt am Donnerstag, 26.03.2020 um 10:30 Uhr gemeinsam mit Dr. Lorenz Mitterer, Fachanwalt für Arbeitsrecht von der ZIRNGIBL Rechtsanwälte Partnerschaft mbB zum Webinar mit folgenden, aktuellen Themen.
Das Webinar soll Ihnen für Ihr Unternehmen aufzeigen:
Welche News gibt es aktuell im Arbeitsrecht?
Was muss ich bei der Kurzarbeit und weiteren Rechtsthemen beachten?
Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die Fairlohnung gesetzliche Förderungen digitalisiert abzurufen, um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu fördern?
Bei Interesse können Sie sich gerne hier anmelden.
Unter Kurzarbeit ist eine vorübergehende
Verkürzung der regulären Arbeitszeit für den gesamten Betrieb bzw. einzelne
Bereiche aufgrund von Arbeitsausfalls zu verstehen.
Anordnung von
Kurzarbeit
Kann der Arbeitgeber
Kurzarbeit einseitig anordnen? Unter welche Voraussetzungen?
Ein Recht des Arbeitgebers, einseitig Kurzarbeit
anzuordnen, besteht nur dann, wenn eine entsprechende Befugnis
im geltenden Tarifvertrag
in einer
Betriebsvereinbarung oder
im Arbeitsvertrag
geregelt ist.
Weitere Informationen haben wir für Sie in u.a. Dokument erstellt: