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Amazon darf markenrechtsverletzende Ware für Dritte lagern

Urteil des EuGH vom 02.04.2020 in der Rechtssache C-567/18

Der EuGH hat am 02.04.2020 entschieden, dass eine Person, die für einen Dritten markenrechtsverletzende Ware lagert, ohne Kenntnis von einer Markenrechtsverletzung zu haben, die Marke nicht selbst benutzt und damit für die Markenverletzung nicht haftet.

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