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Schrems-II-Entscheidung – EuGH erklärt Privacy Shield Abkommen für ungültig

Mit Urteil vom 16.07.2020 (Az.: C-311/18) hat der EuGH das zwischen der EU-Kommission und den USA verhandelte EU-US-Privacy-Shield Abkommen mit sofortiger Wirkung für ungültig erklärt. Übermittlungen personenbezogener Daten aus der EU in die Vereinigten Staaten von Amerika, die bislang auf der Grundlage des EU-US-Privacy-Shield Abkommens erfolgten, müssen nun auf andere Rechtsgrundlagen aus der DSGVO, wie die EU-Standardvertragsklauseln oder Binding Corporate Rules, gestützt werden. Gleichzeitig verpflichtet der EuGH Datenschutzbehörden aber auch Unternehmen, die Einhaltung der Standardvertragsklauseln zu überwachen.

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