Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Der Bundestag hat am 25.03.2020 das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite verabschiedet. Neben der Schaffung einer weitreichenden Ermächtigungsbefugnis für das Bundesministerium für Gesundheit und Pflege im Falle des Eintretens einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, hat der Gesetzgeber die Entschädigungsansprüche des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zugunsten erwerbstätiger Sorgeberechtigter erweitert.
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