Kontakt

ZL Aktuell

Wegweisendes Urteil des BGH zum Ersatz von Vorhaltungskosten bei fehlender Baufreiheit

Wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten zur Schaffung der Baufreiheit verletzt, steht dem Auftragnehmer gem. § 642 BGB ein Anspruch auf Entschädigung für die vergebliche Vorhaltung seiner Produktionsmittel bis zum Baubeginn bzw. zur Fortsetzung des Baus zu. Bis zuletzt war jedoch nicht höchstrichterlich geklärt, wie die Berechnung dieser Entschädigung vorzunehmen ist. Der BGH hat diese Frage kürzlich mit seinem wegweisenden Urteil vom 30.01.2020 – VII ZR 33/19 beantwortet.

Mehr “ Wegweisendes Urteil des BGH zum Ersatz von Vorhaltungskosten bei fehlender Baufreiheit „ lesen