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Marken- und Designschutz: EU-Förderung bis zu 700€ für KMU

Das EU-Förderprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 700€, um Marken und Designs schützen zu lassen. Der sogenannte KMU-Fonds wird vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) durchgeführt und läuft bis zum 5. Dezember 2025. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die Funktionsweise der Förderung.

Wer kann diese Förderung beantragen?

Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in der Europäischen Union. Ein KMU bestimmt sich nach der Mitarbeiterzahl und Umsatz oder Bilanzsumme:

  • Mittelgroße Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeiter und entweder ein Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 43 Mio. €
  • Kleine Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz bzw. eine Bilanzsumme von maximal 10 Mio. €
  • Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz bzw. eine Bilanzsumme von maximal 2 Mio. €

Unternehmen, die bereits EU-Mittel für dieselbe oder einen Teil derselben Tätigkeit erhalten haben, sind von der Förderung ausgeschlossen. Der Antrag kann vom Unternehmensinhaber, einem Mitarbeiter oder einem bevollmächtigten Vertreter gestellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung der Förderung sind folgende Dokumente notwendig:

  • Umsatzsteuerbescheinigung oder Bescheinigung über die nationale Eintragungsnummer des Unternehmens, ausgestellt von der zuständigen nationalen Behörde.
  • Kontoauszug oder Bankbescheinigung des Unternehmens, die den Namen des Unternehmens als Kontoinhaber, die Bezeichnung der Bank, die vollständige IBAN-Nummer mit Ländercode sowie den BIC/SWIFT-Code enthält.
  • Ehrenwörtliche Erklärung, falls ein externer Vertreter beauftragen wird oder der Antragsteller selbst als externer Vertreter für ein KMU handelt.

Alle Dokumente müssen im PDF-Format eingereicht werden und gut lesbar sein.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung ist einfach und flexibel gestaltet:

  • Auf EU-Ebene: 75 % Erstattung der Anmeldegebühren für Marken und Designs beim EUIPO, einschließlich zusätzlicher Klassengebühren sowie Gebühren für Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung und Aufschiebung der Bekanntmachung.
  • Auf nationaler und regionaler Ebene: 75 % Erstattung der Gebühren für Anmeldungen bei nationalen Ämtern für geistiges Eigentum oder dem Benelux-Amt (Belgien, Niederlande, Luxemburg).
  • Außerhalb der EU: 50 % Erstattung der Grundgebühren für internationale Anmeldungen über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).

Je nach Schutzgebiet und Anmeldungsart können Unternehmen somit von einer erheblichen finanziellen Unterstützung profitieren.

Warum ist der Schutz von Marken und Designs so wichtig?

Die Anmeldung einer Marke verleiht dem Inhaber das ausschließliche Recht, die Marke für festgelegte Waren oder Dienstleistungen zu nutzen. Dadurch wird Mitbewerbern untersagt, identische oder ähnliche Kennzeichen zu verwenden.

Ebenso sichert die Eintragung eines Designs dem Inhaber das exklusive Recht, das Design zu nutzen. Der Schutz von Marken und Designs dient insbesondere dazu, Plagiate und Nachahmungen effektiv zu verhindern und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren und den Förderbedingungen

Weitere Informationen zum Antragsverfahren und den Förderbedingungen sind auf der Webseite der EUIPO verfügbar [FAQ zum KMU-Fonds]. Der Förderantrag kann über die entsprechende Plattform vorgenommen werden.

Bei Fragen zur Antragstellung oder zur Marken- und Designanmeldung stehen unsere Expertinnen und Experten unserer Kanzlei gerne zur Verfügung.

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