Diese Website für Zirngibl, eine Wirtschaftskanzlei, wurde vom Digitalbüro Mokorana gestaltet und technisch umgesetzt – mit Fokus auf durchdachtes Design, moderne Webtechnologien und barrierefreien Zugang.

← Zurück zur Übersicht

Verlängerung der Erlasse zur Preisanpassung für wichtige Baustoffe

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sowie die zuständigen Ministerien bzw. Senatsverwaltung der Länder Berlin, Bayern und Brandenburg verlängerten die Regelungen zur Preisanpassung für wichtige Baustoffe auf Bundes- und Länderebene bis zum 30.06.2023. Problematik: Aufgrund des Krieges in der Ukraine kam es im Jahr 2022 zu einem erheblichen Preisanstieg bestimmter Baustoffe. Hierzu zählten […]

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sowie die zuständigen Ministerien bzw. Senatsverwaltung der Länder Berlin, Bayern und Brandenburg verlängerten die Regelungen zur Preisanpassung für wichtige Baustoffe auf Bundes- und Länderebene bis zum 30.06.2023.

Problematik:

Aufgrund des Krieges in der Ukraine kam es im Jahr 2022 zu einem erheblichen Preisanstieg bestimmter Baustoffe. Hierzu zählten insbesondere Baustahl, Aluminium und erdölbasierte Produkte. Bis Kriegsbeginn hatte Deutschland einen erheblichen Anteil der Rohstoffe aus Russland, Weißrussland und der Ukraine bezogen. Zudem sind bis heute die Lieferketten gestört. Es drohte ein Stillstand auf den Baustellen, da ein Preisabfall nicht absehbar war.

Regelung:

Um der Situation Herr zu werden, reagierten die Bundesregierung und die Ministerien der Länder im letzten Jahr auf die Preisanstiege mit einem Erlass, welcher eine Preisanpassung für festgelegte Baustoffe ermöglicht. Dadurch können Bauunternehmer bei öffentlichen Bauvorhaben die Verträge unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich an die Preisentwicklung anpassen.

Mittlerweile liegt keine starre Beschränkung auf bestimmte Stoffgruppen mehr vor. Die Stoffpreisgleitklauseln gelten auch für andere Stoffgruppen, wenn ungewöhnlich hohe Preise feststellbar sind. Die Stoffpreisgleitklauseln kommen für Stoffe zum Einsatz, deren Stoffkostenanteil mindestens 0,5 % der geschätzten Auftragssumme beträgt und einen Betrag von 5.000 Euro überschreitet.

Für die genaue Berechnung und Umsetzung wird auf den Erlass des BMWSB sowie die Erlasse der Länder verwiesen.

Aktuelle Entwicklung und Ausblick:

Die Befristung der Erlasse auf den 31.12.2022 wurde aufgehoben und bis zum 30.06.2023 verlängert. Dies gilt auf Bundesebene und jedenfalls für die Länder Berlin, Bayern und Brandenburg. Da eine Preisentspannung weiterhin nicht ersichtlich ist, bleibt abzuwarten, ob dies die letzte Fristverlängerung sein wird.

Wir sind persönlich für Sie da

Sie haben Fragen oder Anregungen zum Artikel?

Mehr Erfahren

ZL News

Bestens informiert

Aktuelle Urteile, Neuigkeiten und Wissenswertes zu unseren Rechtsgebieten.

Teaser Teambild Zirngibl Rechtsanwälte

Unser Team

Kompetenz und Erfahrung

Lernen Sie unsere 70 hochqualifizierten und erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kennen.

Firmensitz Zirngibl

Beratungsgebiete

Umfangreiche Expertise

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sowie die zuständigen Ministerien bzw. Senatsverwaltung der Länder Berlin, Bayern und Brandenburg verlängerten die Regelungen zur Preisanpassung für wichtige Baustoffe auf Bundes- und Länderebene bis zum 30.06.2023. Problematik: Aufgrund des Krieges in der Ukraine kam es im Jahr 2022 zu einem erheblichen Preisanstieg bestimmter Baustoffe. Hierzu zählten […]