Ab dem Erreichen dieser Schwellenwerte besteht die Verpflichtung den Auftrag europaweit auszuschreiben.
Die Schwellenwerte für die nächsten zwei Jahre lauten wie folgt:
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Die Europäische Kommission hat die ab Januar 2024 geltenden Schwellenwerte für europaweite Vergabeverfahren veröffentlicht. Diese sind im Vergleich zu den Vorjahren leicht gestiegen.
Ab dem Erreichen dieser Schwellenwerte besteht die Verpflichtung den Auftrag europaweit auszuschreiben.
Die Schwellenwerte für die nächsten zwei Jahre lauten wie folgt:
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