Angesichts des Wohnungsmangels rückt die Umnutzung leerstehender Büro- und Gewerbeimmobilien zunehmend in den Fokus der Politik. Mit dem neuen Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen (GzW)“ setzt die Bundesregierung erstmals gezielt Mittel ein, um solche Umwandlungen zu fördern. Dafür seien ab 2026 rund 360 Mio. Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ eingeplant. Man hoffe, dass es mit dem Programm im Sommer 2026 losgehen könne.
Vorgesehen sind vor allem zinsverbilligte Darlehen an Eigentümer geeigneter umwidmungsfähiger Gewerbe- sowie anderer Nichtwohngebäude, die durch Umnutzung neuen Wohnraum schaffen. Mietobergrenzen sind im Rahmen des Programms nicht vorgesehen. Das Förderkonzept wird aktuell erarbeitet. Ziel ist:
- Beseitigung von Leerstand zur Revitalisierung der Innenstädte
- Schaffung von Wohnraum in zentralen Lagen
- Impuls für eine „Umbaukultur“ und Klimaschutz durch Umnutzung bereits gebundener „grauer Energie“
Insgesamt wurde der Etat für Wohnungsbau im Jahr 2026 auf ein Rekordniveau von 7,6 Mrd. Euro angehoben.
Damit knüpft die Bundesregierung mit einem finanziellen Maßnahmenpaket an das Gesetzesvorhaben „Bauturbo“ an. Dieser umfasst insbesondere beschleunigte Genehmigungsverfahren mit verbindlichen Fristen, erweiterte Befreiungsmöglichkeiten nach § 31 BauGB sowie Anpassungen an die TA Lärm, um Konflikte zwischen Gewerbe- und Wohnnutzung zu entschärfen. Damit wird, sowohl der Neubau von Wohnraum als auch die Umnutzung von Gewerbeimmobilien zu Wohnraum erleichtert.
Ob diese Maßnahmen in der Praxis tatsächlich zu einer spürbaren Entlastung auf dem Wohnungsmarkt führen, bleibt jedoch abzuwarten. Bei einer öffentlichen Anhörung am 10. September 2025 bewerteten Sachverständige aus Bau- und Immobilienbranche die Ansätze aus dem „Bauturbo“ zwar positiv, kritisierten jedoch unter anderem, dass zentrale Ursachen wie hohe Baukosten, Materialengpässe und Fachkräftemangel nicht adressiert werden.
Es bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung im weiteren Verlauf der Legislaturperiode auch diese verbleibenden strukturellen Probleme – etwa durch eine Fortentwicklung des Gebäudetyps E – entschlossen angeht. Solange jedoch die Kosten- und Kapazitätsprobleme fortbestehen, ist eine sorgfältige projektbezogene Prüfung rechtlicher und wirtschaftlicher Optimierungsmöglichkeiten weiterhin unerlässlich. So kann es auch unter den derzeit schwierigen Rahmenbedingungen gelingen, tragfähige Umnutzungsprojekte zu realisieren. Das neue Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ bietet hierfür immerhin eine zusätzliche Chance.