München
Dr. Felix Burgkardt
Immobilien- und Baurecht
T +49 (89) 290 50-206
F +49 (89) 290 50-290
E tdrakgrub.f@zir@ngibl.de
Sekretariat:
Angela Muro
a.muro@zirngibl.de
Rechtsanwalt / Partner
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
FREMDSPRACHEN
Englisch
SPEZIALISIERUNG
Herr Dr. Burgkardt hat sich auf das öffentliche Bau- und Fachplanungsrecht spezialisiert. Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Dr. Burgkardt liegt dabei in der Baurechtsschaffung und der Durchsetzung strittigen Baurechts für Einzelhandels- und Logistikimmobilien sowie für Büro- und Wohnbauvorhaben. Er vertritt Einzelhandelsunternehmen, Projektentwickler und Investoren in Baugenehmigungsverfahren und Verfahren der Bauleitplanung einschließlich der dabei zu schließenden städtebaulichen Verträge und der zu führenden Verhandlungen mit Kommunen und Baurechtsbehörden. Auch das Kommunalrecht und das Umweltrecht gehören zu seinem Tätigkeitsbereich. Besondere Erfahrung hat Herr Dr. Burgkardt in der Beratung von Kommunen, insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung sowie im besonderen Städtebaurecht.
STATIONEN
- Abitur in München
- Studium in München
- Erstes Staatsexamen in München
- Referendariat am Oberlandesgericht München
- Zweites Staatsexamen in München
- Promotion in München
- Zugelassen als Rechtsanwalt seit 2012
- Fachanwalt für Verwaltungsrecht
- Begleitung verschiedener Bauleitplanverfahren und Baugenehmigungsverfahren für Neubau, Erweiterung und Nutzungsänderung von Fachmarktzentren und Lebensmitteleinzelhandel
- Baurechtsentwicklung und gerichtliche Durchsetzung verschiedener großflächiger Einzelhandelsvorhaben deutschlandweit
- Begleitung der Genehmigungsverfahren für eine Logistikhalle mit 126.000 m² Nutzfläche, Durchsetzung des geplanten Entwässerungskonzepts im einstweiligen Rechtsschutz
- Entwicklung eines Konversionsgrundstücks und Begleitung des Bauleitplanverfahrens für Wohnnutzungen und gewerbliche Nutzungen mit ca. 11.000 m² Geschossfläche
- Betreuung einer Wohnungsbaugesellschaft im Rahmen der Aufstellung zweier Bebauungspläne und Prüfung städtebaulicher Verträge zur Schaffung neuer innerstädtischer Wohnbauflächen in Oberbayern.
- Baurechtsschaffung für verschiedene Wohnbauvorhaben und Begleitung komplexer Genehmigungsverfahren inklusive der Verhandlungen mit den Behörden, insbesondere der Lokalbaukommission in München.
- Baurechtssicherung und -entwicklung für verschiedene Veranstaltungsbetriebe in München (Konzert- und Veranstaltungshallen); Lösung immissionsrechtlicher Konflikte in
- Verhandlungen mit dem Referat für Umwelt und Gesundheit und der Lokalbaukommission der Landeshauptstadt München.
- Beratung von Kommunen zu Maßnahmen des besonderen Städtebaurechts im Zusammenhang mit der Entwicklung von Konversionsgrundstücken
- Rixner/Biedermann/Charlier – Praxiskommentar BauGB/BauNVO, 3. Auflage