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Vergaberecht

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BGH bestätigt: Preisaufklärung auch bei Nachunternehmereinsatz

Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz voraussichtlich Anfang 2023 vollumfänglich wirksam

Kein automatischer Ausschluss vom Vergabeverfahren wegen Einbindung US-amerikanischer Cloud-Anbieter. Dennoch keine Entbindung von der Pflicht zur Prüfung für den Auftraggeber.

Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb aus technischen Gründen setzt systematische Markterkundung voraus!

Übernahme eines vorbefassten Bieterunternehmens führt nur bei Wettbewerbsvorteil zum Ausschluss!

Zur Zulässigkeit eines abweichenden Regelwerks zur VOB/B in einem europaweiten Vergabeverfahren über Bauleistungen

<strong>Ein Abrücken von technischen Spezifikationen im Leistungsverzeichnis muss klar und eindeutig kommuniziert werden!</strong>

Muss die Preisbewertungsformel bekannt gegeben werden?

Kein Ausgleich bei der Beteiligung von Vorauftragnehmern bei Ausschreibungen von nachfolgenden Aufträgen

Wettbewerbsregister: Abfragepflicht des öffentlichen Auftraggebers seit 01. Juni 2022