München
Dr. Christina Lorenz, Maître en Droit
Immobilien- und Baurecht
T +49 (89) 290 50-246
F +49 (89) 290 50 290
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Sekretariat:
Angela Muro
a.muro@zirngibl.de
Rechtsanwältin
Maître en droit (Paris)
FREMDSPRACHEN
Englisch
Französisch
SPEZIALISIERUNG
Immobilien- und Baurecht
Frau Lorenz ist auf den Bereich des öffentlichen Bau-, Planungs- und Umweltrechts spezialisiert.
Zu den Schwerpunkten ihrer Tätigkeit gehört vor allem die Beratung von Projektentwicklern, Kommunen und Privatpersonen zu Fragen der Baurechtsschaffung, der Bauleitplanung sowie des besonderen Städtebaurechts. Darüber hinaus unterstützt Frau Lorenz im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren ebenso wie bei der Durchsetzung strittigen Baurechts.
Besondere Erfahrung hat Frau Lorenz auch in der Begleitung von Immobilientransaktionen verschiedenster Asset-Klassen sowie in der Durchführung von Käufer- und Verkäufer-Due Diligence.
STATIONEN
- Abitur in St. Ottilien
- Studium in München und Paris
- Erstes Staatsexamen in München
- Maîtrise en droit in Paris
- Referendariat am Oberlandesgericht München
- Wahlstation an der Deutschen Botschaft in Paris
- Zweites Staatsexamen in München
- Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Augsburg, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht, Umweltrecht und Planungsrecht, Prof. Dr. Martin Kment
- Zugelassen als Rechtsanwältin seit 2017
- Rechtsanwältin in einer großen internationalen Wirtschaftskanzlei in München
- Seit 2020 bei Zirngibl Rechtsanwälte
MITGLIEDSCHAFTEN
- Confoederatio ottiliensis
- Deutsch-französische Juristenvereinigung e.V.
REFERENZEN/MANDATE/PROJEKTE
- Beratung bei der Baurechtsschaffung für verschiedene Wohnbauvorhaben und Begleitung von Baugenehmigungsverfahren
- Unterstützung bei Bauleitplanverfahren und Baurechtsentwicklungen für verschiedene Kommunen und Investoren
- Prüfung der öffentlich-rechtlichen Risiken im Rahmen von Immobilientransaktionen
- Betreuung beim Erwerb, der Entwicklung und der Veräußerung verschiedener Projektentwicklungen deutschlandweit
VERÖFFENTLICHUNGEN
- Kment/Lorenz: Eckpfeiler des deutschen Verwaltungsrechts auf europäischem Prüfstand, EurUP 2016, S. 47 ff.
- Ishola/Lorenz: Kein Wertersatz für Verschlechterungen bei Rückgabe eines mangelhaften Werks nach berechtigter Selbstvornahme, ZfIR 2020, S. 134 ff.