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Rechtsanwalt / Partner

Karl Schwarz

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Berlin

F
+49 (30) 880 331-100

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Cora Malsch

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Rechtsanwalt / Partner

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SPEZIALISIERUNG

Herr Dr. Schwarz hat sich seit Beginn seiner Tätigkeit auf die Beratung im Bau-, Architekten- und Immobilienrecht spezialisiert. Er ist dabei für alle Projektbeteiligte tätig, für Investoren, Projektentwickler, Architektur- und Ingenieurbüros, Projektsteuerer und Bauunternehmen.

Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren ist er vor allem als außergerichtlicher Berater für seine Mandanten tätig, insbesondere im Rahmen der baubegleitenden Rechtsberatung für größere Bauvorhaben. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der Strukturierung, Gestaltung und Verhandlung aller für die Projektabwicklung erforderlichen Verträge. Bei der baubegleitenden Beratung verfolgt er das Ziel, die Interessen und Ansprüche seiner Mandanten umfassend und effektiv zu verwirklichen und dabei prozessuale Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden.

Herr Dr. Schwarz ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht. Zudem tritt er regelmäßig als Referent zu bau- und immobilienrechtlichen Themen bei Seminarveranstaltern und im Rahmen von Inhouse-Schulungen auf.

EMPFEHLUNGEN

Die WirtschaftsWoche hat Herrn Dr. Schwarz als TOP-Anwalt 2022 für das Rechtsgebiet Privates Baurecht ausgezeichnet.

STATIONEN

  • Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin
  • Referendariat beim Kammergericht, dabei auch eine Station bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
  • Seit 2002 zugelassener Rechtsanwalt
  • 2002 – 2008 Rechtsanwalt in der Kanzlei CMS Hasche Sigle, Berlin, Fachbereich Immobilien Bauen Umwelt
  • 2004 Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin bei Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis
  • 2008 – 2024 Partner in der Kanzlei KNH Rechtsanwälte Hochstadt und Partner PartGmbB, Berlin
  • Seit 2025 Partner bei Zirngibl Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

MITGLIEDSCHAFTEN

  • AIV Architekten- und Ingenieurverein zu Berlin-Brandenburg e.V.
  • Deutscher Baugerichtstag e.V.
  • ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V.
  • Berliner Anwaltsverein e.V.
  • DVP Deutscher Verband für Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft e. V.

Erfahrung

  • Baubegleitende Rechtsberatung des Bauherrn bei der Revitalisierung international führender Warenhäuser in Berlin, Hamburg und München
  • Baubegleitende Rechtsberatung eines Verbandes bei der Errichtung eines großen Bürogebäudes in Berlin
  • Baubegleitende Rechtsberatung einer überregionalen Tageszeitung bei der Errichtung eines neuen Verlags- und Redaktionsgebäudes in Berlin
  • Beratung eines Immobilienunternehmens bei der Realisierung eines großen Gewerbegebietes in Berlin
  • Vertretung eines Baukonzerns in einer Schadensangelegenheit betreffend eine wichtige Infrastrukturanlage im Zentrum von Berlin
  • Vertretung eines großen Planungs- und Baumanagementbüros in einer Schadensangelegenheit betreffend einen Parlamentsneubau in Berlin-Mitte
  • Baubegleitende Rechtsberatung privater Inverstoren bei der Errichtung von Mehrfamilienhäusern in Berlin
  • Umfassende bau-, und immobilienrechtliche Beratung einer Anstalt des Öffentlichen Rechts (Bank) bei der Errichtung von Bürogebäuden in Berlin und Frankfurt am Main
  • Beratung einer US-amerikanischen Bank bzgl. ihres Immobilienbestandes in Deutschland (insbesondere privates Baurecht)
  • Ständige Beratung eines renommierten international tätigen Architekturbüros zu Projekten im In- und Ausland
  • Gerichtliche Vertretung und außergerichtliche Beratung eines großen Straßenbauunternehmens sowie Inhouse-Schulungen für die Mitarbeiter dieses Unternehmens

Impulse

  • VOB-Kommentar – Bauvergaberecht, Bauvertragsrecht, Bauprozessrecht, 7. Auflage 2020, Köln (Werner Verlag), Bearbeiter des § 17 VOB/B sowie der §§ 648, 648a BGB
  • Praxis-Handbuch Ingenieur- und Architektenrecht, 2017, Köln (Verlag Rudolf Müller), Mitherausgeber und Mitautor
  • Baurecht für Bauunternehmen, 2. Auflage 2010, Köln (Werner Verlag), Autor der Kapitel 3 (Vertragsfristen) und 4 (Behinderungen)
  • Sicherheit nach § 648a BGB auch für streitige Nachtragsforderungen?, BauR 2017, 1
  • OLG Koblenz – Innenarchitekt muss auf beschränkte Bauvorlageberechtigung hinweisen!, IBR 2023, 358
  • LG Bielefeld – Energie-Effizienz-Experte haftet nicht für entgangene KfW-Zuschüsse!, IBR 2023, 296
  • OLG Koblenz/BGH – Fassade trotz Mängeln funktionstauglich: Neuerrichtung unverhältnismäßig!, IBR 2022, 621
  • OLG Oldenburg/BGH – Bauherr wählt kostengünstigere Ausführung: Architekt haftet nicht!, IBR 2022, 354
  • OLG Dresden – Sachverständigenkosten für Sanierungsplanung und -überwachung sind erstattungsfähig!, IBR 2021, 527
  • OLG Brandenburg – Keine Einigung über Abrechnung nach HOAI: Kein Vertrag zu Stande gekommen!, IBR 2020, 464
  • OLG Celle – Überwiegender Planungsfehler: Architekt kann keinen Regress nehmen!, IBR 2020, 186
  • OLG Koblenz – Gebäude sechs Monate bewohnt: Architektenleistung abgenommen!, IBR 2020, 78

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