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Das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ – Ein Überblick zu den wichtigen Neuerungen der UWG-Reform 2020

Mit Wirkung zum 02.12.2020 ist das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ und damit die in Fachkreisen lang erwartete und kontrovers diskutierte Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzentwurfs ist es insbesondere, einer – angeblich weit verbreiteten – missbräuchlichen Rechtsdurchsetzung unter Mitbewerbern, Einhalt zu gebieten. Die mit der Reform verbundenen (Rechts-)Änderungen bewirken jedenfalls, dass auch (redliche) Unternehmen, die ihre Mitbewerber aus berechtigten Motiven zur Einhaltung der wettbewerblichen Rahmenbedingungen bewegen wollen, bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsdurchsetzung sorgsam vorgehen und ggf. rechtskundigen Rat einholen müssen. Auch Abmahnungen von Mitbewerbern sollten genau auf die Einhaltung der neuen Erfordernisse bzw. auf ihre Rechtsmissbräuchlichkeit geprüft werden.

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