Arbeiten verboten! – Das Streikbrecherverbot für Leiharbeitnehmer ist verfassungsgemäß
Mit Beschluss vom 19.06.2020 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nun bestätigt, worüber jahrelang Uneinigkeit bestand: Das sog. Streikbrecherverbot gemäß § 11 Abs. 5 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist verfassungsgemäß, vgl. BVerfG, Beschluss v. 19.06.2020 – 1 BvR 842/17.
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