Im Privaten wie in der Wirtschaft ist Energiesparen angesagt. Für das Arbeitsleben relevant sind neben den neuen Verordnungen der Bundesregierung auch freiwillige Maßnahmen. Welche sind das?
Wir haben für Teil 31 unserer Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht“ bei Dr. Lorenz Mitterer, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei ZIRNGIBL Rechtsanwälte, nachgefragt, was Unternehmen tun können, um die Energiekosten zu senken.
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Was ist beim Energiesparen für Unternehmen erlaubt? – Personalwirtschaft
Rechtsanwalt / Partner
Dr. Lorenz Mitterer
Herr Dr. Mitterer berät nationale und internationale Gesellschaften und Konzerne in komplexen Angelegenheiten des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts sowie des Dienstvertragsrechts.
Herr Dr. Mitterer ist spezialisiert auf die Umstrukturierung von Gesellschaften, von der strategischen Planung bis zur Umsetzung der Maßnahme.
Weitere Beratungsschwerpunkte sind die Ausgestaltung von Organisations- und Kontrollsystemen im Betrieb zur Vermeidung von straf- und ordnungsrechtlicher Verantwortlichkeit (Compliance-Systeme), die planerische und gestalterische Begleitung bei der Implementierung von deutschen Standorten ausländischer Gesellschaften sowie Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern in nationalen wie internationalen Konzernen (einschließlich Matrixstrukturen).
Ferner berät Herr Dr. Mitterer regelmäßig bei der Ausgestaltung und Beendigung von Geschäftsführer- und Vorstandsdienstverträgen sowie in allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung.
Herr Dr. Mitterer berät regelmäßig Gesellschaften und Konzerne aus den Bereichen Finanzdienstleistungen einschließlich FinTech, Digital, Gesundheitswesen und Transport/Logistik.
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