München
Dr. Lorenz Mitterer
Arbeitsrecht
Digital und „Industrie 4.0“
Restrukturierung und Insolvenz
Compliance
Environmental Social Governance (ESG)
T +49 (89) 290 50-227
F +49 (89) 290 50-290
E rerettim.l@zirng@ibl.de
Sekretariat:
Eda Özcan
e.oezcan@zirngibl.de
Rechtsanwalt / Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht
FREMDSPRACHEN
Englisch
Französisch
SPEZIALISIERUNG
Herr Dr. Mitterer berät nationale und internationale Gesellschaften und Konzerne in komplexen Angelegenheiten des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts sowie des Dienstvertragsrechts.
Herr Dr. Mitterer ist spezialisiert auf die Umstrukturierung von Gesellschaften, von der strategischen Planung bis zur Umsetzung der Maßnahme.
Weitere Beratungsschwerpunkte sind die Ausgestaltung von Organisations- und Kontrollsystemen im Betrieb zur Vermeidung von straf- und ordnungsrechtlicher Verantwortlichkeit (Compliance-Systeme), die planerische und gestalterische Begleitung bei der Implementierung von deutschen Standorten ausländischer Gesellschaften sowie Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern in nationalen wie internationalen Konzernen (einschließlich Matrixstrukturen).
Ferner berät Herr Dr. Mitterer regelmäßig bei der Ausgestaltung und Beendigung von Geschäftsführer- und Vorstandsdienstverträgen sowie in allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung.
Herr Dr. Mitterer berät regelmäßig Gesellschaften und Konzerne aus den Bereichen Finanzdienstleistungen einschließlich FinTech, Digital, Gesundheitswesen und Transport/Logistik.
Außerdem referiert Herr Dr. Mitterer regelmäßig zu unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Themen.
EMPFEHLUNGEN
Wie in den vorherigen Jahren, haben wir auch im letzten Jahr unsere enge Zusammenarbeit mit Herrn Kollegen Dr. Lorenz Mitterer (Zirngibl Rechtsanwälte Partnerschaft mbB) fortgesetzt und ausgeweitet. Bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen empfehlen wir unseren Mandanten regelmäßig dessen Einbindung und Beauftragung. Ausweislich der stets positiven Rückmeldungen schätzen unsere Mandanten gleichermaßen wie wir die sehr hohe Beratungskompetenz, die hervorragende Zusammenarbeit sowie die ausnahmslose Zuverlässigkeit des Herrn Dr. Mitterer und der Kanzlei Zirngibl.
Als besonders herausragend bewerten unsere Mandanten und wir insbesondere seine Verbindung von fachlicher Expertise und praxisorientierten Lösungsansätzen. Wir freuen uns daher, bei arbeitsrechtsrelevanten Sachverhalten auch künftig auf einen uneingeschränkt empfehlenswerten Kollegen zurückgreifen zu können.
Aufgrund dieser hervorragenden Zusammenarbeit beauftragt unsere Kanzlei Herrn Dr. Mitterer im Übrigen regelmäßig auch bei eigenem arbeitsrechtlichen Beratungsbedarf.
STATIONEN
- Studium der Rechtswissenschaften an Ludwig-Maximilians-Universität München
- Erstes Staatsexamen in München
- Referendariat am Oberlandesgericht München
- Zweites Staatsexamen in München
- Promotion an der Ludwig-Maximilians-Universität München bei Prof. Dr. Volker Rieble (ZAAR)
- Zugelassen als Rechtsanwalt seit 2011
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Ausgestaltung und Verhandlung von Konzern- und Standortbetriebsvereinbarungen über die Nutzung der betrieblichen IT und zum Datenschutz bei einem Klinikverbund
- Begleitung eines international tätigen Konzerns bei der Trennung von einem in mehreren Konzerngesellschaften tätigen Geschäftsführer
- Umstrukturierung eines produzierenden Unternehmens (von der strategischen Planung bis zur Umsetzung der Maßnahme einschließlich Verhandlungen mit Betriebsrat)
- Begleitung eines FinTech-Unternehmens bei einem Unternehmenskauf (strategische Beratung und Due Diligence)
- Strategische Beratung eines Universitätsklinikums bei der Ausgestaltung verschiedener Kooperationen einschließlich Ausgestaltung des Organisations- und Kontrollsystems (Compliance)
- Begleitung eines Tech-Unternehmens bei der Neuausrichtung von Organisation und Struktur
- Kein gesetzlicher Urlaubsanspruch bei unbezahltem Sonderurlaub
- Zulässigkeit der GPS Ortung von Arbeitnehmern
- EuGH zur Erfassung von Arbeitszeit
- Gleiche Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte
- Mitteilungspflichten des Arbeitnehmers im laufenden Kündigungsschutzverfahren
- Mitschnitt von Personalgespräch rechtfertigt Kündigung
- Das d’Hondtsche Höchstzahlverfahren im Betriebsverfassungsrecht ist verfassungskonform