München
Dr. Patrick Gasch
Immobilien- und Baurecht
Health Care
Environmental Social Governance (ESG)
T +49 (89) 290 50-223
F +49 (89) 290 50-290
E hcsag.p@zirngib@l.de
Sekretariat:
Deborah Lex
d.lex@zirngibl.de
Rechtsanwalt / Partner
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
FREMDSPRACHEN
Englisch
Französisch
SPEZIALISIERUNG
Herr Dr. Gasch berät umfassend bei komplexen Neubau- und Sanierungsvorhaben sowie großen Anlagenbauten und ist hier regelmäßig bereits bei der Vertragsgestaltung sämtlicher Beteiligter (Architekten, Fachplaner, Bauunternehmen) eingebunden. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der strategischen und baubegleitenden Beratung auch in Schieflage geratener Bauprojekte. Er legt dabei besonderen Wert auf die Beachtung der branchenspezifischen Besonderheiten sowie der wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Mandanten. Selbstverständlich hilft er auch bei der gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Beratung sind Fragen des Bauprodukterechts und Fertigteilbaus.
STATIONEN
- Abitur in Traunstein
- Studium in München mit Stationen in London, Paris und Kapstadt
- Erstes Staatsexamen in München
- Referendariat am Oberlandesgericht München (Wahlstation in Sydney)
- Zweites Staatsexamen in München
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Ludwig-Maximilians-Universität München
- Promotion
- Zugelassen als Rechtsanwalt seit 2008
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
MITGLIEDSCHAFTEN UND REFERENTENTÄTIGKEITEN
- Mitglied des Rechtsausschusses der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB)
- Miglied der ARGE Baurecht des Deutschen Anwaltsvereins
- Referent an der Technischen Akademie Wuppertal e.V.
- Beratung zahlreicher Projektentwicklungsgesellschaften in allen Fragen des Bau- und Architektenrechts
- Ständige Beratung eines internationalen Konzerns mit dem Schwerpunkt technische Gebäudeausrüstung
- 18.07.2019 EuGH hält Mindest- und Höchstsatzregelungen der HOAI für europarechtswidrig! Welche Auswirkungen hat dies auf die Praxis?
- 01.03.2019: Mindestsatzregelungen der HOAI vor dem aus?
- 01.07.2015: Das Zurückbehaltungsrecht des Generalunternehmers wegen nicht nachgewiesener Beitragsabführung durch den Nachunternehmer vor und nach Insolvenzeintritt
- 15.03.2013: Vertragsstrafen auch für Zwischenfristen
- 11.01.2013: Vorsicht bei Garantien und Bürgschaften