Spezielle Arbeitsgruppen
Compliance
Compliance und Präventivberatung von Unternehmen
Die heutige Unternehmenspraxis ist geprägt von zunehmend komplexer werdenden Geschäftsvorgängen, die vielschichtigen nationalen und internationalen Regelungen entsprechen müssen. Die hohe Regelungsdichte in unterschiedlichen Wirtschaftszweigen erfordert eine sorgfältige Vorbereitung einzelner Geschäftsvorgänge. Zur lückenlosen und dauerhaften Einhaltung interner sowie externer Vorgaben bedarf es sowohl der Einrichtung als auch der Überwachung eines wirksamen unternehmensinternen Organisations- und Kontrollsystems.
Im Bereich Präventivberatung & Compliance identifizieren wir branchen- und unternehmensspezifische Risiken, beurteilen Prozessschwachstellen und entwickeln geeignete Verbesserungsmaßnahmen. Dabei stützen wir uns vor allem auf die Expertise, die wir in langjähriger Beratungstätigkeit in speziellen Rechtsgebieten und Branchen aufbauen konnten.
Wir vertreten und unterstützen Unternehmen im Rahmen von unternehmensinternen Ermittlungen zur Aufklärung komplexer Sachverhalte und Vermeidung von Organhaftungsansprüchen. Weiterhin sichern wir die Geschäftsleitung ab, indem wir komplexe Entscheidungsprozesse begleiten und rechtssicher dokumentieren.
Diskretion, Loyalität, aber auch unternehmerischer Pragmatismus sowie eine angemessene Berücksichtigung gängiger Marktusancen und unternehmensspezifischer Gegebenheiten bilden die Basis für die Konzeption, Beurteilung und Weiterentwicklung organisatorischer Lösungen. Wir pflegen einen engen, partnerschaftlichen Dialog mit unseren Mandanten. Compliance-Beratung ist für unsere Wirtschaftskanzlei keine „neue Entwicklung“, sondern seit vielen Jahren integraler und fachübergreifender Bestandteil unserer breit angelegten Unternehmensberatung.
Wir unterstützen Sie bei der praxisgerechten Ausgestaltung und Weiterentwicklung eines wirksamen Compliance Management Systems. Wichtig ist uns dabei, Ihrem Unternehmen kein Standardsystem überzustülpen. Zunächst möchten und müssen wir die Strukturen Ihres Unternehmens, dessen Kultur und die individuellen Risiken analysieren, um daraus die für Ihr Unternehmen wirksamsten Mechanismen zu entwickeln und Sie bei deren Implementierung zu unterstützen.
Wir prüfen für Sie, ob vorhandene Unternehmensrichtlinien und die in Ihrem Unternehmen gelebte Praxis den einschlägigen Anforderungen entsprechen und welche Maßnahmen ggf. zu ergreifen sind. Die Unabhängigkeit und Objektivität der Prüfung ist dabei die wichtigste Maßgabe. Wir scheuen uns nicht davor, auch unangenehme Wahrheiten anzusprechen und an bisweilen eingefahrenen Strukturen zu rütteln. Nur so können die rechtlichen Risiken in Ihrem Unternehmen effektiv minimiert werden.
Wir bieten Ihnen mit den von uns durchgeführten oder begleiteten Compliance Audits eine realistische Bestandsanalyse und praxisgerechte Beurteilung. Dort wo sich Defizite und Fehlentwicklungen im Unternehmen abzeichnen, entwickeln wir im Dialog mit Ihnen effektive Gegenmaßnahmen und unterstützen Sie bei deren Umsetzung.
Das so genannte „Whistleblowing“ bewegt sich im Spannungsfeld zwischen nützlicher und gewollter Transparenzschaffung, Aufdeckung von Missständen und Fehlentwicklungen einerseits sowie Vertrauens- und Geheimnisschutz andererseits. In diesem für jedes Unternehmen sensiblen Bereich unterstützen wir Sie bei der Beurteilung und Einbettung der für Ihr Unternehmen sinnvollen Maßnahmen und beraten Sie hinsichtlich der in diesem Zusammenhang zu beachtenden Gesetze und Grundsätze.
Die Einrichtung und die Wirksamkeit von Compliance Management Systemen wird heute flächendeckend auch im Zuge der Vorbereitung von Unternehmenstransaktionen hinterfragt und bewertet. Wir begleiten Sie auch in dieser Hinsicht durch den Due Diligence Prozess und beraten Sie bei der anforderungsgerechten Aufbereitung entsprechender Informationen um den Wert Ihres Unternehmens sachgerecht abzubilden und um Haftungsrisiken zu vermeiden.
Wir schulen Ihre Mitarbeiter und Führungskräfte auf allen Ebenen, um so die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse, vor allem aber auch die notwendige Sensibilität im Zusammenhang mit diesen Themen in Ihrem Unternehmen zu schaffen und zu stärken. Sowohl die Erfahrungen als auch die Anregungen der Mitarbeiter werden bei der Weiterentwicklung der Unternehmensrichtlinien und ggf. bei der Nachjustierung der gelebten Unternehmenspraxis natürlich maßgeblich berücksichtigt.
Im Rahmen von unternehmensinternen Ermittlungen übernehmen wir die Sachverhaltsaufarbeitung und steuern den Prozess. Aus den so gewonnenen Erkenntnissen leiten wir unsere Empfehlungen für Sie ab, wobei wir einerseits die maßgeblichen Regelungen und Anforderungen, andererseits aber auch die Angemessenheit und Praxistauglichkeit der zu ergreifenden Maßnahmen im Blick haben.
Wir beraten Sie bei der sachgerechten Vorbereitung und bei der rechtssicheren Dokumentation von Entscheidungen, die etwa aufgrund ihrer Dimension oder Komplexität von besonderer Bedeutung für Ihr Unternehmen sind und dementsprechend auch im Hinblick auf die Haftungsrisiken von Organmitgliedern in den Fokus geraten können.
Dr. Martin Gebhardt
Compliance
Dr. Corinna Göggerle , LL.M., Maître en Droit
Compliance
Frederike von Gossler-Kubitz , LL.M. Eur.
Compliance
Dr. Jan Küpperfahrenberg
Compliance
Dr. Johann Kurreck
Compliance
Dr. Dieter Lehner
Compliance
Katharina Mitterer , LL.M.
Compliance
Dr. Lorenz Mitterer
Compliance