Unsere Arbeitsgruppe für Künstliche Intelligenz (KI) widmet sich fachbereichsübergreifend den vielschichtigen rechtlichen Herausforderungen, die sich mit der Entwicklung und Nutzung von KI-Technologien stellen. Der zunehmende Einsatz von KI verändert Geschäftsmodelle, Wertschöpfungsketten und unternehmerische Entscheidungsprozesse grundlegend. Wir unterstützen Unternehmen dabei, KI-Innovationen rechtssicher zu implementieren und eine tragfähige KI-Governance zu entwickeln.
Im Fokus stehen dabei die Entwicklung neuer KI-Technologien, Compliance und Haftung der Betreiber und Anbieter von KI Systemen sowie die Gestaltung und Verhandlung KI-bezogener Verträge. Daneben stellen sich für viele Anwendungsfälle besondere Rechtsfragen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Datenschutz und Arbeitsrecht. Mit unserem ganzheitlichen Beratungsansatz ermitteln wir die individuellen rechtlichen Herausforderungen. Auf dieser Grundlage entwickeln die passenden Beraterinnen und Berater mit langjähriger Erfahrung und Expertise auf dem jeweiligen Rechtsgebiet für jedes KI Projekt maßgeschneiderte Lösungen. So begleiten wir unsere Mandanten von der Konzeption bis zur Umsetzung ihrer KI-gestützten Projekte – stets mit einem Blick für praktikable und zukunftssichere Lösungen.