Update Arbeitsrecht – Von Arbeitsvertrag bis Zeiterfassung
In Kooperation mit dem Architekturpreis Berlin e.V. hält unser Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jens Kaspers, LL.M. eine Fortbildung für Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure zu relevanten arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Fortbildungsinhalte
Sie erfahren, welche Klauseln in Arbeitsverträgen häufig Probleme verursachen, worauf bei deren Formulierung zu achten ist und welche aktuellen Entwicklungen in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zu beachten sind. Zudem werden folgende Inhalte behandelt:
– Gestaltung von Arbeitsverträgen und AGB-Kontrolle
– Entgeltfortzahlung
– Urlaubsrecht
– Zeiterfassung und Vergütung von Überstunden
Die Fortbildung ist sowohl für junge Berufstätige als auch für Fortgeschrittene geeignet. Die Architektenkammer Berlin erkennt die Fortbildung mit 3 UE / Unterrichtseinheiten an. Allen Teilnehmenden wird am Ende der Fortbildung eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt.
Fortbildungskosten
Die Fortbildungsveranstaltung ist kostenpflichtig. Die Seminargebühr beträgt pro Teilnehmer EUR 100,00 und kommt ausschließlich dem gemeinnützige Verein Architekturpreis Berlin zugute. Vereinsmitglieder erhalten eine reduzierte Seminargebühr von EUR 50,00.
Anmeldung
Eine verbindliche Anmeldung ist erforderlich.
Senden Sie bitte Name und Rechnungsanschrift unter Nennung des Stichworts Arbeitsrecht an: info@architekturpreis-berlin.de
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung.
Bitte beachten Sie, dass der Veranstalter im Falle einer Stornierung Gebühren erhebt. Es gilt: Stornierungen bis zehn Kalendertage vor dem Veranstaltungstag sind kostenfrei möglich. Für Stornierungen bis vier Kalendertage vor dem Veranstaltungstag wird eine Stornierungspauschale in Höhe von EUR 20,00 erhoben. Bei Nichterscheinen oder einer Stornierung an den drei Kalendertagen vor dem Veranstaltungstag oder an diesem wird die volle Teilnehmergebühr erhoben.