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ZL Aktuell

BAG: Crowdworker können Arbeitnehmer sein

Moderne Beschäftigungsformen sowie die fortschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt beschäftigen derzeit nicht nur Politik, sondern auch die Rechtsprechung. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte letzte Woche über den Arbeitnehmerstatus eines Crowdworkers zu entscheiden. Entgegen der Vorinstanzen erkannte das BAG in dem zu entscheidenden Fall auf eine weisungsgebundene und fremdbestimmte Tätigkeit des Crowdworkers in persönlicher Abhängigkeit und damit auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, Urteil vom 01.12.2020 – 9 AZR 102/20.

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AKTUELLE RECHTSPRECHUNG ZUR MIETZAHLUNGSPFLICHT IN GEWERBERAUMMIETVERTRÄGEN WÄHREND DER CORONA PANDEMIE

I. EINFÜHRUNG

Durch die bundesweite Verlängerung des Teil-„Lockdowns“ und die damit verbundenen öffentlich-rechtlichen Einschränkungen stellen sich viele Fragen aus dem gewerblichen Mietrecht nach dem ersten „Lockdown“ im Frühjahr 2020 erneut. Die grundsätzlichen rechtlichen Auswirkungen der Corona Pandemie hatten wir bereits in unserem Blogbeitrag vom 06.04.2020 dargestellt (https://zirngibl.de/covid-19-pandemie-und-gewerbemietvertraege/).

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Endlos Urlaub? – EuGH muss über Verjährung von nicht verfallenen Urlaubsansprüchen entscheiden

Mit Beschluss vom 29.09.2020 (9 AZR 266/20) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob Art. 7 der Arbeits­zeitrichtlinie 2003/88/EG und Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union der Anwendung der nationalen Verjährungsvorschriften (§§ 194 ff. BGB) entgegenstehen.

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Der Vertrieb von gebrauchter Ware ist eine ernsthafte Benutzung einer Marke – die Beweislast für die ernsthafte Benutzung trägt der Markeninhaber

Urteil des EuGH vom 22.10.2020 in den Rechtssachen C-720/18 und C-721/18

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat in seiner Entscheidung vom 22.10.2020 die Anforderungen an die „ernsthafte Benutzung“ einer Marke konkretisiert.

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ArbG Emden: Arbeitgeber sollen bereits jetzt zur Einführung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Zeiterfassungssystems verpflichtet sein

Nach Ansicht des Arbeitsgerichts Emden (ArbG Emden, Urteil vom 20.02.2020 – 2 Ca 94/19) sollen Arbeitgeber schon jetzt verpflichtet sein, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung einzurichten. Diese Rechtsprechung stimmt allerdings weder mit der aktuellen nationalen Gesetzeslage noch mit der herrschenden Meinung überein, welche eine unmittelbare horizontale Drittwirkung der europäischen Arbeitszeitrichtlinie sowie der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ablehnt.

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ZL Aktuell Arbeitsrecht 09/2020

BAG: Auskunftsanspruch des Arbeitgebers nach Kündigung

Arbeitnehmer sind im Streit über den Annahmeverzugslohn dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber über die von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter unterbreiteten Vermittlungsvorschläge unter Angabe der Tätigkeit, der Arbeitszeit, des Arbeitsortes sowie der Vergütung Auskunft zu erteilen – so das Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 27.05.2020 – 5 AZR 387/19.

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ZL Online Seminar – Restrukturierung und arbeitsrechtliche Gestaltung

In einem ca. 75-minütigen Online-Seminar vermitteln unsere Referenten am Donnerstag, den 15.10.2020 um 09:00 Uhr arbeitsrechtliches Praxiswissen zu dem auch in der Corona-Krise sehr aktuellen Thema der Restrukturierung.

Unternehmen müssen sich trotz Kurzarbeitergeld bereits aktuell Gedanken über eine Anpassung ihrer Arbeitsorganisation z.B. durch Schließung von Betrieben/Betriebsteilen, Fremdvergabe von Leistungen, Innenverdichtung oder auch die Zusammenlegung von Betrieben machen. Aus der Liste der für Unternehmer unverzichtbaren Kenntnisse zu diesem Thema möchten wir insbesondere folgende Schwerpunkte herausgreifen:

  • Bedeutung/ Auswirkung der Unternehmerentscheidung insbesondere
  • zur Vermeidung einer Betriebsänderung (Interessenausgleich/Sozialplan)/ Massenentlassung
  • auf die Sozialauswahl
  • zur Vermeidung von (Teil-)Betriebsübergängen
  • Typischer Ablauf einer Restrukturierung (kursorisch)
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Massenentlassung

Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir Sie um Ihre verbindliche Zusage durch Anmeldung über folgenden Link.

https://www.edudip.com/de/webinar/restrukturierung-und-arbeitsrechtliche-gestaltung/437108

Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigungs-Email mit den Informationen zur Teilnahme.