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ArbG Emden: Arbeitgeber sollen bereits jetzt zur Einführung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Zeiterfassungssystems verpflichtet sein

Nach Ansicht des Arbeitsgerichts Emden (ArbG Emden, Urteil vom 20.02.2020 – 2 Ca 94/19) sollen Arbeitgeber schon jetzt verpflichtet sein, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung einzurichten. Diese Rechtsprechung stimmt allerdings weder mit der aktuellen nationalen Gesetzeslage noch mit der herrschenden Meinung überein, welche eine unmittelbare horizontale Drittwirkung der europäischen Arbeitszeitrichtlinie sowie der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ablehnt.

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FAQ zur Kurzarbeit

Grundsätzliches zur Kurzarbeit

  1. Was ist unter Kurzarbeit zu verstehen?

Unter Kurzarbeit ist eine vorübergehende Verkürzung der regulären Arbeitszeit für den gesamten Betrieb bzw. einzelne Bereiche aufgrund von Arbeitsausfalls zu verstehen.

Anordnung von Kurzarbeit

  • Kann der Arbeitgeber Kurzarbeit einseitig anordnen? Unter welche Voraussetzungen?

Ein Recht des Arbeitgebers, einseitig Kurzarbeit anzuordnen, besteht nur dann, wenn eine entsprechende Befugnis

  • im geltenden Tarifvertrag
  • in einer Betriebsvereinbarung oder
  • im Arbeitsvertrag

geregelt ist.

Weitere Informationen haben wir für Sie in u.a. Dokument erstellt: