Special working groups
Künstliche Intelligenz
Unsere Arbeitsgruppe für Künstliche Intelligenz (KI) widmet sich fachbereichsübergreifend den vielschichtigen rechtlichen Herausforderungen, die sich mit der Entwicklung und Nutzung von KI-Technologien stellen. Der zunehmende Einsatz von KI verändert Geschäftsmodelle, Wertschöpfungsketten und unternehmerische Entscheidungsprozesse grundlegend. Wir unterstützen Unternehmen dabei, KI-Innovationen rechtssicher zu implementieren und eine tragfähige KI-Governance zu entwickeln.
Im Fokus stehen dabei die Entwicklung neuer KI-Technologien, Compliance und Haftung der Betreiber und Anbieter von KI Systemen sowie die Gestaltung und Verhandlung KI-bezogener Verträge. Daneben stellen sich für viele Anwendungsfälle besondere Rechtsfragen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Datenschutz und Arbeitsrecht. Mit unserem ganzheitlichen Beratungsansatz ermitteln wir die individuellen rechtlichen Herausforderungen. Auf dieser Grundlage entwickeln die passenden Beraterinnen und Berater mit langjähriger Erfahrung und Expertise auf dem jeweiligen Rechtsgebiet für jedes KI Projekt maßgeschneiderte Lösungen. So begleiten wir unsere Mandanten von der Konzeption bis zur Umsetzung ihrer KI-gestützten Projekte – stets mit einem Blick für praktikable und zukunftssichere Lösungen.
Unsere Expertinnen und Experten stehen bei der rechtlichen Bewertung des Einsatzes von KI und/oder KI-Richtlinien und KI-Anforderungen zur Seite. Wir helfen dabei, Compliance-Risiken zu minimieren und Best Practices im Einklang mit nationalen und internationalen Standards zu etablieren.
Der Einsatz von KI bei der Vorbereitung von Leitungsentscheidungen in Vorstands- und Geschäftsführungsgremien sowie bei der Beratung und Kontrolle durch Aufsichtsgremien spielt eine zunehmend wichtige Rolle im Alltag der Gremienarbeit. Wir unterstützen Sie und Ihre Gremien bei der rechtlichen Bewertung des Einsatzes von KI bei der Gremienarbeit sowie der Ausarbeitung von KI-Richtlinien und KI-Anforderungen für das betreffende Gremium.
Der Einsatz von KI in Unternehmen erfordert es, bekannte Vertragsgestaltungen zu hinterfragen und bringt weiteren Regelungsbedarf mit sich. Eine durchdachte Vertragsgestaltung ist unverzichtbar, um regulatorische Vorgaben einzuhalten und die Rechtspositionen aller Beteiligten zu gestalten. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Verträgen mit Bezug zu KI. Zudem beraten wir zu gesetzlichen Anforderungen, um den KI-Einsatz rechtskonform und wirtschaftlich effizient zu gestalten.
KI Anwendungen sind typischerweise datengetrieben. Daher muss besonderes Augenmerk auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben gelegt werden. Anwenderinnen und Anwender müssen insbesondere sicherstellen können, die Vorgaben hinsichtlich Dokumentation, Transparenz, Betroffenenrechte sowie einer automatisierten Entscheidungsfindung zu beachten. Wir beraten Sie umfassend zur DSGVO-konformen Nutzung von KI, unterstützen bei der rechtlichen Bewertung von Datenverarbeitungsvorgängen und entwickeln individuelle Datenschutzstrategien, um Risiken zu minimieren und Compliance sicherzustellen.
Die Beschaffung, Integration und Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) erfordert eine klare strategische und rechtliche Grundlage. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung für KI-Sourcing, der rechtssicheren Implementierung in bestehende Geschäftsprozesse, beim Schutz Ihres geistigen Eigentums und Ihrer Geschäftsgeheimnisse sowie bei der Lizenzierung von KI-Technologien.