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Ärzte haben Anspruch auf Löschung ihrer Daten aus der jameda-Datenbank – die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Online-Dienst ist unrechtmäßig

In drei Urteilen haben die Landgerichte Bonn und Wuppertal den Online-Dienst jameda zur Löschung der von den klagenden Ärzten gespeicherten Daten verurteilt (LG Bonn Urteil vom 28.03.2019, Az.: 18 O 143/18; Urteil vom 29.03.2019, Az.: 9 O 157/18; LG Wuppertal Urteil vom 29.03.2019, Az.: 17 O 178/18). Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Ärzten durch jameda sei unrechtmäßig, stellten die Gerichte fest.

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