Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 19.02.2020 (Az. II R/18) entschieden, dass eine Rückabwicklung eines Bauträgerkaufvertrages nicht automatisch zu einer Rückerstattung der Grunderwerbsteuer nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG führt, wenn kein durchsetzbares vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.
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Arbeitnehmer dürfen die Verwendung eines elektronischen Zeiterfassungssystems, das mit einem Fingerabdruck-Scanner bedient wird, verweigern, wenn eine Nutzung nicht erforderlich ist, z.B. zur Missbrauchsprävention bei der Zeiterfassung – so das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg v. 04.06.2020 – 10 Sa 2130/19.
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DIE ZUKUNFT DER HOAI – Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
I. EINFÜHRUNG
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat den lang erwarteten Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vorgelegt. Nachdem das Gesetzgebungsverfahren hinsichtlich der vorrangig zu ändernden Ermächtigungsgrundlage (ArchLG) weit fortgeschritten ist, wird damit bereits vertieft in die konkrete Ausgestaltung der HOAI eingestiegen.
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LAG Hamburg: Beteiligung des Betriebsrats bei der Festlegung des erforderlichen Personals
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg sprach dem Betriebsrat entgegen
der Vorinstanz ein Beteiligungsrecht bei der Festlegung der (Mindest-)Anzahl an Mitarbeitern, die für die Erledigung der anfallenden betrieblichen Aufgaben erforderlich ist, zu. Die damit einhergehende Einschränkung der unternehmerischen Freiheit des Arbeitgebers sei nach Ansicht des Gerichts hinzunehmen (LAG Hamburg, Beschluss vom 16.07.2020 – 8 TaBV 8/19).
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Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG) hat mit Beschluss vom 23.06.2020 (14 TaBV 75/19) zu der Frage Stellung genommen, ob sich der Betriebsrat weigern darf, mit einem vom Arbeitgeber als zuständigen Ansprechpartner benannten Personalleiter zusammenzuarbeiten. Dies lehnte das LAG mit der Begründung ab, dass der Betriebsrat damit erheblich gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten verstoße, und löste den Betriebsrat auf Antrag des Arbeitgebers gemäß § 23 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) auf.
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Mit Beschluss vom 19.06.2020 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nun bestätigt, worüber jahrelang Uneinigkeit bestand: Das sog. Streikbrecherverbot gemäß § 11 Abs. 5 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist verfassungsgemäß, vgl. BVerfG, Beschluss v. 19.06.2020 – 1 BvR 842/17.
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Der Betriebsrat kann nicht verlangen, dass der Arbeitgebervertreter Deutsch spricht, sofern eine ausreichende Übersetzung im Betrieb gewährleistet ist, so das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg, Beschluss v. 18.06.2020 – 1 TaBV 33/19.
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am Dienstag vergangene Woche die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (nachfolgend Arbeitsschutzregel) zur Bekanntmachung im Ministerialblatt freigegeben. Sie tritt noch im August 2020 in Kraft.
Die neue Arbeitsschutzregel enthält im Wesentlichen Konkretisierungen der im April 2020 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie entwickelten allgemeinen Arbeitsschutzstandards https://zirngibl.de/bmas-veroeffentlicht-sars-cov-2-arbeitsschutzstandards/).
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in seinem Urteil vom 24.09.2019 mit den Anforderungen an die Wirksamkeit von Ausschlussfristenregelungen in sog. Altverträgen auseinandergesetzt, die vor dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am01.01.2002 geschlossen wurden.
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Mit Urteil vom 16.07.2020 (Az.: C-311/18) hat der EuGH das zwischen der EU-Kommission und den USA verhandelte EU-US-Privacy-Shield Abkommen mit sofortiger Wirkung für ungültig erklärt. Übermittlungen personenbezogener Daten aus der EU in die Vereinigten Staaten von Amerika, die bislang auf der Grundlage des EU-US-Privacy-Shield Abkommens erfolgten, müssen nun auf andere Rechtsgrundlagen aus der DSGVO, wie die EU-Standardvertragsklauseln oder Binding Corporate Rules, gestützt werden. Gleichzeitig verpflichtet der EuGH Datenschutzbehörden aber auch Unternehmen, die Einhaltung der Standardvertragsklauseln zu überwachen.
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